Widmer-Schlumpf will steuerliches Bankgeheimnis diskutieren

Widmer-Schlumpf will steuerliches Bankgeheimnis diskutieren
Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin EFD. (Foto: admin.ch)

Zürich – Für Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf soll diskutiert werden, wie in der Schweiz bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auf Bankinformationen zugegriffen werden kann. Dagegen stehe es nicht zur Diskussion, dass das Bankgeheimnis generell aufgegeben werden solle, sagte sie in einem Interview mit der «Sonntagszeitung».

Die Bürgerinnen und Bürger würden einen solchen Zugriff auf Bankinformationen nach der Überzeugung der Bundesrätin verstehen. «Sie wollen Steuerhinterziehern und Steuerbetrügern nicht einen höheren Schutz zukommen lassen als Personen, die sich korrekt verhalten.» Zudem sei bei Personen, die einen Lohnausweis hätten, ohnehin das meiste offengelegt.

Widmer-Schlumpf kündigte an, im Rahmen der Verrechnungssteuer-Reform einen Vorschlag für eine Wahl zwischen Verrechnungssteuer und Informationsübermittlung im Bundesrat zur Diskussion zu stellen. «Bankkunden könnten dann wählen, ob sie die Verrechnungssteuer zahlen wollen oder ob die Bank stattdessen die für Steuerzwecke massgeblichen Informationen direkt den Steuerbehörden zustellen soll.»

Geldwäscherei-Vorlage: Kritik an Abschwächung durch Nationalrat
Bei der Geldwäscherei-Vorlage kritisierte Widmer-Schlumpf die Abschwächungen des Nationalrats. Damit sei «eine effektive Geldwäschereibekämpfung in diesem Bereich nicht möglich». Sie frage sich zudem, was der Sinn dabei sein könne, mehr als 100’000 CHF in bar zu bezahlen. «Für mich ist diese Diskussion nicht nachvollziehbar.»

Die bundesrätliche Vorschläge bezeichnete die Finanzministerin als gerechtfertigt und im Interesse der Schweiz. Es sei zudem in der Tat so, dass die Vorlage, wie sie der Nationalrat verabschiedet habe, den internationalen Standards nicht genüge. «Schweizer Firmen müssten damit rechnen, in einigen Ländern auf schwarze Listen gesetzt zu werden.» Der Ständerat hatte die bundesrätlichen Vorschläge gutgeheissen. (awp/mc/ps)

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