ZH: Wirtschaft muss Kinderbetreuung nicht unterstützen

ZH: Wirtschaft muss Kinderbetreuung nicht unterstützen

Zürich – Unternehmen im Kanton Zürich sind auch künftig nicht verpflichtet, Kinderbetreuungsangebote finanziell zu unterstützen. Die Stimmberechtigten haben eine Initiative der Alternativen Liste (AL) für bezahlbare Kinderbetreuung deutlich abgelehnt.

Das Resultat war deutlich: 70,5 Prozent waren gegen die AL-Initiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle». Einzig die Kreise 3 sowie 4 und 5 in der Stadt Zürich sagten mit 51,7 respektive 58,6 Prozent Ja. 273’058 legten ein Nein in die Urne, nur 114’128 waren für das Anliegen der AL. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,3 Prozent.

Damit müssen sich Unternehmen und Selbstständigerwerbende auch weiterhin nicht an familienergänzenden Betreuungsangeboten für Vorschul- und Schulkinder beteiligen. Die Initiative hatte eine Abgabe zwischen zwei und fünf Promille der AHV-pflichtigen Lohnsumme in einen Fonds gefordert.

120 Millionen jährlich
Gemäss Initianten wären jährlich rund 120 Millionen Franken in den Fonds geflossen. Das Geld hätte für drei Zwecke eingesetzt werden sollen: Starthilfe, Ausbildung und Sicherstellung der einkommensabhängigen Elternbeiträge. Einen solchen Betreuungsfonds kennen die drei Westschweizer Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg.

Die Zürcher Gemeinden sind bereits verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Vorschul- und Schulkindern zu sorgen.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich hatten 2010 den Gegenvorschlag zur Initiative «Kinderbetreuung Ja» angenommen sowie im Jahr 2005 dem neuen Volksschulgesetz zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über Elternbeiträge und Beiträge der Gemeinden. Der Zürcher Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats hatten denn auch keinen Handlungsbedarf gesehen. Die Zahl der in Krippen, Horten und Mittagstischen zur Verfügung stehenden Plätze habe sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt.

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