Neue Schutzregeln in Kraft: 2G in Innenräumen und Homeoffice-Pflicht

Neue Schutzregeln in Kraft: 2G in Innenräumen und Homeoffice-Pflicht
(Adobe Stock)

Bern – Ab heute Montag gelten in der Schweiz strengere Corona-Schutzmassnahmen. In Innenräumen gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Auffrischimpfungen gegen Covid-19 sind neu schon vier Monate und nicht erst ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung möglich. Allerdings muss die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) diesen Entscheid zuerst noch bestätigen.

Seit Montag erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Innenräumen von Einrichtungen wie Restaurants und zu Veranstaltungen drinnen. Von der Verschärfung der Zertifikatspflicht in Innenräumen sind auch sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen und -veranstaltungen betroffen. Zusätzlich gilt dort für alle eine Maskenpflicht. Nur wer sitzt, darf die Maske absetzen und trinken oder essen.

Wer auf die zusätzliche Vorgabe verzichten will, kann freiwillig einen Test verlangen. Diese sogenannte 2G-plus-Regel ist zudem obligatorisch in Situationen, in denen die Masken- oder Sitzpflicht nicht umsetzbar ist. Also etwa in Discos, Hallenbädern, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten mit Körperkontakt.

Dort erhalten auch Geimpfte und Genesene nur dann Zutritt, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten vier Monaten infiziert wurden oder eine Impfung erhalten haben.

Zehnerregel für private Treffen
Die Schraube angezogen hat die Landesregierung auch für den Freundes- und Familienkreis. Wenn mindestens eine weder geimpfte noch genesene Person über 16 dabei ist, sind private Treffen im Innern neu auf zehn Personen beschränkt.

Weiter gilt bis am 24. Januar 2022 wieder eine Homeoffice-Pflicht. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht, falls mehr als eine Person im Büro ist.

Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen muss im Unterricht eine Maske getragen werden.

Eine leichte Lockerung gibt es dagegen bei den Einreisebestimmungen. Neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, sofern der Test innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden gemacht wurde. Geimpfte und genesene Personen müssen sich in den Tagen nach der Einreise kein zweites Mal mehr testen lassen, Ungeimpfte allerdings schon.

Boostern vier Monate nach Zweitimpfung
Die überraschendste, wichtigste und für die Kantone wohl herausfordernste Botschaft des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist indes die verkürzte Wartezeit für die Boosterimpfung. Allerdings muss die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) diesen Entscheid zuerst noch bestätigen. Die Kantone rechnen mit einem Ansturm auf die Impfzentren und gehen von einer Verdoppelung der Zahl der zum Booster berechtigten Personen aus. Es dürfte dabei eine Priorisierung nach Alter geben, weil die Wirkung auf das Gesundheitssystem bei älteren Personen am höchsten ist.

Bereits seit Samstag in Kraft ist die freiwillige Kapazitätsbeschränkung der Bergbahnen in ihren Gondeln ab einer Kapazität von 25 Personen. Grosse Gondeln werden demnach nur noch zu 70 Prozent ausgelastet. Die Skipisten in der Schweiz bleiben offen. Ins Berg- und Pistenrestaurant an die wohlige Wärme können indes ebenfalls nur noch Geimpfte oder Genesene. Ungeimpften bleibt die Verpflegung auf den Terrassen. (awp/mc/pg)

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