Zweijährige Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder

Zweijährige Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder

Seine Ernennung zum Verwaltungsrat bei Implenia hat zu reden gegeben: Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger.

Bern – Treten Mitglieder des Bundesrates von ihrem Amt zurück, so sollen sie inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen annehmen dürfen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat in Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen die entsprechenden Gesetzesänderungen ausgearbeitet.

Immer wieder hat die Übernahme von Mandaten durch ehemalige Mitglieder des Bundesrates zu Diskussionen Anlass gegeben. So zum Beispiel als bekannt wurde, dass alt Bundesrat Moritz Leuenberger im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia Einsitz genommen hat. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte sahen deshalb Handlungsbedarf und gaben im Jahr 2011 entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge.

Regelung soll nicht für wiedergewählte Bundesräte gelten 
Die nun ausgearbeiteten und von der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen angenommenen Änderungen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sehen vor, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates während zwei Jahren nach Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate von Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen übernehmen dürfen. Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung dafür aus, die Regelung nur für zurückgetretene, nicht jedoch für nicht wiedergewählte Mitglieder des Bundesrates anzuwenden.

Ebenso dürfen die zurückgetretenen Bundesratsmitglieder in den zwei Jahren keine bezahlten Mandate von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts annehmen, die von der Finanzierung des Bundes abhängig sind. Hingegen sprach sich die Kommission mit 12 zu 4 Stimmen und 7 Enthaltungen dafür aus, dass ein ehemaliges Bundesratsmitglied in einer Kapitalgesellschaft tätig sein darf, wenn es dort vor Amtsantritt eine Mehrheitsbeteiligung besass.

Karenzfrist auch für höhere Kader in Diskussion
Mit 15 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, auch für die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung eine entsprechende Karenzfrist vorzusehen, ähnlich dem „Konkurrenzverbot“ in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft. Sie will dazu jedoch noch die Personalverbände des Bundes anhören, bevor sie die Vorlage definitiv zuhanden des Rates verabschiedet. Die Kommissionsminderheit beantragt, auf den Erlassentwurf nicht einzutreten. Ihrer Ansicht nach bringt die Vorlage eine kaum vollziehbare Überreglementierung. Es werde der unmögliche Versuch unternommen, Anstand gesetzlich zu verordnen. (admin.ch/mc/ps)

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