Zweitwohnungen: Franz Weber will alle Verfahren weiterziehen

Zweitwohnungen: Franz Weber will alle Verfahren weiterziehen

Bern – Noch im letzten Moment wollen viele Grundeigentümer in Tourismusgebieten ihre Bauprojekte verwirklichen. Hunderte von zusätzlichen Baugesuchen sind seit Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingegangen. Aber die Gesuchsteller haben die Rechnung ohne Umweltschützer Franz Weber gemacht. Seine Organisationen Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra haben nach eigenen Abgaben in den letzten Monaten Einsprache gegen über 700 Baugesuche eingereicht, die meisten davon im Wallis.

Jene Gesuche, die trotzdem bewilligt werden, wollen die Organisationen mit Beschwerden anfechten, wie Weber am Freitag zu einer Meldung von «Bund» und «Tages-Anzeiger» sagte. Es dürfe nicht sein, dass einige Spekulanten auf Kosten der Landschaft und der kommenden Generationen noch schnell etwas verdienten. Weber ist darum entschlossen, alle Verfahren an die nächste Instanz zu ziehen. Nach seinen Angaben verfügen die Organisationen auch über die dafür nötigen Mittel.

Anfechtung jedes Bauprojekts muss einzeln erfolgen
Die Organisationen müssen jedes Bauprojekt, das sie verhindern wollen, einzeln anfechten. Ist eine Baubewilligung erst rechtskräftig, kann sie nicht mehr entzogen werden. Das gilt auch dann, wenn das Bundesgericht dereinst in einem Leitentscheid zum Schluss kommt, dass die Bewilligung eigentlich zu Unrecht erteilt worden ist.

Umstrittenes Beschwerderecht
Den Eintritt der Rechtskraft können die Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra nur verhindern, wenn sie zur Beschwerde berechtigt sind. Zwar verfügen die Organisationen über das Verbandsbeschwerderecht. Ob dies sie zur Beschwerde gegen Bauprojekte im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative berechtigt, ist allerdings umstritten.

Ihr juristischer Berater Pierre Chiffelle ist davon überzeugt. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels eine Bundesaufgabe ist, was eine Beschwerdeberechtigung begründen könnte. Ob er Recht hat, wird wohl ebenfalls das Bundesgericht entscheiden müssen. (awp/mc/pg)

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