Quartal Financial Solutions: Retrozessionen in Zeiten des Bundesgerichtsurteils vom 30. Oktober 2012

Quartal Financial Solutions: Retrozessionen in Zeiten des Bundesgerichtsurteils vom 30. Oktober 2012

Thierry Zuppinger, CEO Quartal Financial Solutions AG.

Zürich – Der heutige Vertrieb von Fonds und strukturierten Produkten nutzt Kommissionszahlungen – oft auch als Retrozessionen bezeichnet – als wesentliche Einnahmequelle für die erbrachten Vertriebsleistungen. Etwa 30% der Einnahmen der Vermögensverwalter sind durchschnittlich auf solche Zuwendungen zurückzuführen.

Das Bundesgericht hat am 30. Oktober 2012 in einem wegweisenden Urteil (4A_127/2012 und 4A_141/2012) entschieden, dass sowohl vermögensverwaltende Banken als auch externe Vermögensverwalter künftig die sogenannte „Bestandespflegekommission“, welche sie im Rahmen vom Produktvertrieb von sowohl konzerninternen als auch von unabhängigen Fondsleitungen und Emittenten von strukturierten Produkten erhalten, transparent an ihre Kunden weitergeben müssen.

Das Urteil stellt zwei wesentliche Herausforderungen dar:

  • Einerseits müssen Kosten- bzw. Gebührenmodelle sowie relevante Verträge auf den Gerichtsentscheid hin validiert werden
  • Anderseits müssen Prozesse und IT-Lösungen so angepasst werden, dass die sich aus dem Gerichtsurteil ergebenden Anforderungen – die Offenlegung und Herausgabe der im Vertriebsprozess getätigten Zuwendungen (Kommissionen) in transparenter und nachvollziehbarer Form an den Kunden – abgebildet werden können.

Die vom Urteil eingeforderte Transparenz hinsichtlich solcher Zuwendungen soll es dem Kunden ermöglichen, eine bewusste Entscheidung bezüglich der mit dem Vermögensverwaltungsmandat einhergehenden Kosten treffen zu können.

Forderungen lassen sich mit aktuellen Lösungen abbilden
Quartal – ein Anbieter von standardisierten, softwarebasierten Lösungen für die Finanzdienstleistungsbranche – bietet bereits heute Software-Lösungen an, die „out-of-the-box“ und voll-integriert in die bestehende IT-Lösungslandschaft die aus dem BG-Urteil resultierenden Anforderungen – Offenlegung und Herausgabe der Bestandespflegekommissionen – abbilden kann. So bietet die Standard-Funktionalität in Quartal COMMISSION z.B. Auswertungsmöglichkeiten an, die dem Informations- und Transparenzgebot gemäss BG-Urteil Rechnung trägt:

  • Auswertungen, welche die Höhe der Bestandespflegekommission in Abhängigkeit des verwalteten Vermögens anzeigen, wahlweise entweder für alle Produkte im Kundendepot, oder für alle Produkte, die durch die Bank bzw. den Vermögensverwalter vertrieben werden
  • Auswertungen für Kunden, welche die Kommission im Detail erhalten
  • Auswertungen und Kommissionsabrechnungen für die Vermögensverwalter gruppiert nach Kunden, je nachdem, ob sie die Kommission erhalten oder darauf verzichtet haben

Im Weiteren werden flexible Zahlungsarten unterstützt, Kundenzahlungen bei Vorhandensein einer gültigen Bankverbindung automatisch generiert, Korrekturzahlungen ermöglicht oder auch alle steuerlichen Aspekte bei den Kundenzahlungen automatisch berücksichtigt.  Schliesslich können die berechneten Zahlungsbeträge aus Quartal COMMISSION exportiert und in andere Systeme, etwa für weitere Reporting-, Reconciliation und/oder Controlling-Zwecke, exportiert werden.

Quartal COMMISSION-Lösungen werden bereits seit einigen Jahren erfolgreich produktiv im Europäischen Ausland für derartige Aufgabenstellungen eingesetzt. Einerseits weil Banken und Vermögensverwalter ähnlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. MIFID / MIFID II) ausgesetzt sind, die hinsichtlich der Kommissionszahlungen zu erfüllen sind. Andererseits haben einige Finanzinstitute freiwillig etablierte Geschäftspraktiken, wie z.B. die Kommissionsweitergabe und Zurverfügungstellung relevanter Informationen an Endkunden umgesetzt, welche entscheidend zur Vermeidung des potentiellen Interessenskonflikts – Vermögensverwaltungsmandat und Vertriebstätigkeit – bei Kommissionszahlungen sind.

„Mit Quartal COMMISSION haben unsere Kunden ein hoch effizientes und modernes Kommissionsmanagementsystem, das die sich aus dem Bundesgerichtsurteil ergebenden Anforderungen hinsichtlich Transparenz, Vertragsmanagement, Kommissionsberechnung, -auszahlung und – Reporting bereits heute erfüllt.“, sagt Thierry Zuppinger, CEO der Quartal Financial Solutions AG. (QFS/mc/hu)

Quartal Financial Solutions AG
zählt zu den wenigen Lösungsanbietern in der Finanzdienstleistungsbranche, die ausschliesslich auf komplexes Gebühren- und Provisionsmanagement sowie hochentwickeltes Reporting für Vermögensverwalter, Banken, Fondsadministratoren, Depotbanken und Transfer Agenten spezialisiert sind. Zu unserem Kundenstamm gehören weltweit mehr als 50 führende Finanzdienstleistungsunternehmen, die in Summe mehr als € 12.4 Billionen an Vermögen verwalten. 6 der 10 grössten Vermögensverwaltungsgesellschaften arbeiten mit Quartal-Lösungen.

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