EU-Vorschlag sieht Schlupflöcher bei Basel III vor

EU-Vorschlag sieht Schlupflöcher bei Basel III vor

Berlaymont-Gebäude der-EU-Kommission in Brüssel.

London – Die EU-Kommission erwägt laut einem Pressebericht Sonderreglungen für Banken, mit denen diese Teile der geplanten strengeren Kapitalvorschriften (Basel III) umgehen könnten. So sollen die Institute etwa das Kapital bei Versicherungstöchtern höher bewerten dürfen, berichtete die «Financial Times» am Freitag unter Berufung auf den mehr als 500 Seiten umfassenden Gesetzentwurf.

Die EU-Kommission bestätigte am Freitag, dass es einen solchen Entwurf gebe. Im Juli soll er verabschiedet werden. Die Sprecherin von EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier sagte, die Basel-III-Regeln würden aber nicht abgeschwächt. Den Inhalt des Artikels dementierte sie auf Anfrage allerdings nicht. Kommissar Barnier sagte, der Entwurf für Basel III sei «ausgewogen und ambitioniert». Es würden sowohl die Interessen der Banken berücksichtigt, die um reibungslose Kreditvergabe an Unternehmen fürchteten, als auch die Notwendigkeit, den Bankensektor nach der Finanzkrise zu stabilisieren.

Lockere Regeln für Hybridkapital
Von der neuen Regelung in dem Entwurf könnten besonders Banken mit einer grossen Versicherungssparte wie etwa die Société Générale , BNP Paribas und Lloyds profitieren, berichtet die «FT». Zudem sollen dem Bericht zufolge lockere Regeln für Hybridkapital gelten. Dies kann weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden. Dazu zählen etwa Genussscheine, nachrangige Anleihen und die besonders in Deutschland verbreiteten Stillen Einlagen. Laut Basel III sollte Hybridkapital nicht mehr bei den Kapitalanforderungen berücksichtigt werden, da es sich in der Finanzkrise nicht als Stütze bewährt habe. Würden die EU-Sonderregeln so in Kraft treten, wäre das ein «Verstoss gegen das internationale Abkommen», zitiert die Zeitung einen nicht genannten Regulierer.

EU-Diplomat: «Es gibt keine Schlupflöcher»
Ein EU-Diplomat sagte am Freitag, dieser Vorwurf sei nicht haltbar. Laut neuem Basel-III-Entwurf dürften Banken Hybridwerte, die nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Juli 2011 gekauft werden, auch weiterhin nicht zur Berechnung des relevanten Eigenkapitals genutzt werden. Aus rechtlichen Gründen dürften aber keine Hybridwerte für die Berechnung verboten werden, die vor diesem Zeitpunkt erworben worden seien. Der Diplomat betonte, dass es keine «Schlupflöcher» in Basel III geben werde.

Basel III soll 2013 in Kraft treten

Die neuen Kapitalanforderungen des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wurden Ende 2010 veröffentlicht und sollen von 2013 an in Kraft treten, um die Finanzwelt besser vor einer neuen Krise zu schützen. Die Umsetzung ist aber Sache der nationalen Regulierungsbehörden und der Europäischen Union. In der Branche wird immer wieder Kritik laut, dass die Regeln nicht überall gleich sind und es deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Die USA etwa setzten schon die Basel II-Richtlinien nicht komplett um. Die Schweiz und Schweden planen hingegen noch härtere Vorschriften für ihre Institute. Mehr oder weniger unverhohlen droht vor diesem Hintergrund etwa die Grossbank UBS, zumindest einzelne Geschäftsteile aus der Schweiz zu verlegen. (awp/mc/upd/ps)

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