UBS: BVGer prüft Herausgabe von Kundendaten durch Finma

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 30. April den Zwischenentscheid gefällt, dass an einer Beurteilung der Rechtmässigkeit des Vorgehens der Finma nach wie vor ein schutzwürdiges Interesse bestehe. Dass die Daten bereits ausgehändigt worden seien, spiele keine Rolle. Wie NZZ-Online am Montag berichtet, hat die Kanzlei des Bundesgerichts mitgeteilt, dass gegen den Zwischenentscheid keine Beschwerde erhoben wurde. Die Richter in Bern können damit definitiv zur materiellen Prüfung schreiten.


Daten von rund 300 US-Bankkunden ausgehändigt
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte die UBS am vergangenen 18. Februar angewiesen, ihr die Daten von rund 300 amerikanischen Bankkunden auszuhändigen, die sie in der Folge an die amerikanischen Behörden weiterleitete. Das laufende Amtshilfeverfahren in der gleichen Sache wurde damit ausgehebelt, hängige Beschwerden wurden gegenstandslos. (awp/mc/ps/27) 

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