Sechs von zehn Pensionskassen mit Unterdeckung

Dies hält das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu seiner Berechnung am Montag fest. Eine Modellrechnung des BSV zeigt, dass auch bei einer guten Entwicklung der Aktienmärkte ein Grossteil der Pensionkassen nicht aus der Unterdeckung finden könnte. Selbst wenn die risikoreichen Anlagen während dreier Jahre jeweils um 10% steigen würden, befände sich danach immer noch jede vierte Kasse in Unterdeckung, sofern keine anderen Sanierungsmassnahmen ergriffen würden.


Rasch sanieren
Das BSV spricht sich angesichts der Unterdeckung dafür aus, die geplante Senkung des Mindestumwandlungssatzes nicht zu verzögern. Das Parlament hatte im Dezember beschlossen, den Satz, mit dem aus dem Alterskapital die Rente errechnet wird, von derzeit 7,05% für Männer und 7% für Frauen bis 2015 auf 6,4% zu senken. Diese Massnahme stiess auf Widerstand bei linken Parteien und den Gewerkschaften, die ein Referendum dagegen ergriffen. Die Frist läuft noch bis zum 16. April 2009. Es dürfe nicht sein, dass die Arbeitnehmenden die Finanzkrise ausbaden müssten, hielt die Gewerkschaft Unia dazu fest.


Pensionskassenverband befürwortet tieferen Umwandlungssatz
Dagegen hält der Verband der Schweizer Pensionskassen ASIP die Massnahme für notwendig: Eine Senkung des Umwandlungssatzes sei angesichts der höheren Lebenserwartung und der Entwicklung der Finanzmärkte unausweichlich. Auch das BSV hält fest, dass der hohe Umwandlungssatz für die Pensionskassen eine schwere Belastung sei.


Gewerkschaften wollen Sanierungsmassnahmen unterbinden
Die Gewerkschaft Unia forderte zudem den Bundesrat auf, jegliche Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen bis 2011 zu unterbinden. Ausserdem sollen der Bund und die Nationalbank wie im Falle der UBS wenn nötig sogenannte «toxische» Börsentitel von den Kassen übernehmen, um sie zu entlasten. Auch dagegen wendet sich der ASIP, da eine solches Moratorium die langfristige Sicherheit gefährde.


Fünf bis sieben Jahre Zeit
Die Vorsorgeeinrichtungen, die eine Unterdeckung aufweisen, müssen ihrer Aufsichtsbehörde (Bund oder Kanton) bis Ende Juni darlegen, wie sie diese Situation korrigieren wollen. Nach dem Gesetz müssen sie eine Korrektur in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Jahren erreichen. Maximal stehen zehn Jahren zur Verfügung. Grund für die Unterdeckung vieler Kassen ist der weltweite Absturz der Börsen im Jahr 2008. Ende März wiesen 57% der Pensionkassen eine Unterdeckung auf. Zwei Drittel dieser Kassen wiesen einen Deckungsgrad zwischen 90 und 100% auf; bei einem Drittel dieser Kassen lag der Wert unter 90%.


Swisscanto zeichnet düsteres Bild
Eine Unterdeckung bedeutet, dass eine Kasse mit den im Moment vorhandenen Mittel nicht im Stande wäre, sämtliche ihrer Verbindlichkeiten zu decken, wenn diese auf einen Schlag fällig würden. Dabei handelt es sich aber um einen theoretischen Fall. Ein noch düsteres Bild bei den Pensionskassen zeichnete Swisscanto, das Gemeinschaftsunternehmen der schweizerischen Kantonalbanken für Anlage- und Vorsorgedienstleistungen. Demnach befanden sich Ende 2008 drei Viertel der Pensionkassen in Unterdeckung. Die Studie des Bundes berücksichtige mehr Kassen und sei deshalb repräsentativer, schreibt das BSV dazu. (awp/mc/ps/16)

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