SECO sagt Adressbuchschwindel den Kampf an

Immer wieder werden Firmen dazu verleitet, sich in eine Art «Gelbe Seiten» eintragen zu lassen. In der Folge entpuppt sich der scheinbar kostenfreie Eintrag dann als teurer Vertrag. Über 530 Beschwerden hat das SECO letztes Jahr als Anlaufstelle für Fragen des unlauteren Wettbewerbs allein deswegen erhalten.


Nutzlose Adressbücher
Unlauter sind die inkriminierten Praktiken, wenn nicht klar hervorgeht, welche Eintragungen gratis und welche kostenpflichtig sind. Oft machen sich die Anbieter die Verwechslung mit offiziellen Registern und Branchenverzeichnissen zunutze. Ihre Adressbücher sind nutzlos, weil sie praktisch nur von Opfern selber gekauft werden.


Rechnung nicht bezahlen, Vertrag anfechten
«Prüfen statt unterschreiben», lautet der erste Rat im Flyer des SECO. Wer sich getäuscht fühle, solle die Rechnung nicht bezahlen und den Vertrag unverzüglich wegen Irrtums anfechten. Nur das zuständige Gericht könne auf Klage hin entscheiden, ob ein wesentlicher Irrtum vorliegt und der Vertrag nichtig ist.


Image der Schweiz leidet
Laut SECO-Direktor Jean-Daniel Gerber leidet das Image der Schweiz stark unter den «Registerhaien». Um Adressbuchschwindel gehe es beim Hauptharst der Beanstandungen aus dem Ausland. Hier sei das SECO gefordert, denn sein Interventionsrecht beschränke sich auf unlautere schweizerische Geschäftspraktiken, die das Ausland beträfen. Auch bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (LK) stehen die «Directories» an der Spitze der Beschwerden, obschon ihr Anteil von 25 Prozent im Jahr 2005 auf gut 14 Prozent zurückging. Man begrüsse die Sensibilisierung durch das SECO sehr, sagte Pressesprecher Piero Schäfer vor den Medien.


Sanktionsmöglichkeiten gering
Laut Schäfer halten sich die allermeisten Firmen an die Aufforderungen der Lauterkeitskommission zur Änderung ihrer Praxis. Bei den andern seien die Sanktionsmöglichkeiten gering: Die LK könne die Namen publizieren, den Medien vom Schalten der Inserate abraten oder die Fachverbände über schwarze Schafe informieren.


SADV begrüsst SECO-Initiative
Froh über die Initative des SECO zeigte sich auch der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV), den Gerber als positives Beispiel nannte. Seit 1987 garantiert er mit einem Gütesiegel seriöse Verzeichnisse. Wie der SADV ausrichten liess, sollen zudem die Aufnahmebedingungen verschärft werden.


Auch Internetbetrügereien nehmen zu
Unlautere Geschäftspraktiken gibt es nicht nur bei Firmenverzeichnissen. Nach Auskunft Gerbers sind 2007 beim SECO knapp 800 Beschwerden eingegangen, davon rund 700 aus dem Ausland. Stark zugenommen hätten die Internetbetrügereien, wobei auschliesslich der deutschsprachige Raum Deutschland, Österreich und Schweiz betroffen sei.


Saubere Geschäftsmethoden seien Grundlage einer funktionierenden Marktwirtschaft, sagte Gerber. Für eine Vernehmlassung in diesem Sommer bereite er zurzeit eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Ein Revisionspunkt könnte ein Klagererecht des Bundes im Inland sein. (awp/mc/pg)

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