Bundesanwaltschaft: Komplexere Fälle in internationalem Umfeld

Bundesanwaltschaft: Komplexere Fälle in internationalem Umfeld
Bundesanwalt Michael Lauber.

Bern – Die Bundesanwaltschaft spürt die Globalisierung: Die Fälle, die sie bearbeiten muss, werden zunehmend komplexer. Und die Zahl von internationalen Rechtshilfeersuchen, die sie zu bearbeiten hat, steigt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) veröffentlichte am Montag ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018. Die Zusammenarbeit mit dem Ausland gewinnt an Bedeutung, wie es im Bericht heisst.

Ende 2018 waren 313 (Vorjahr: 307) Rechtshilfeverfahren hängig. 223 (187) Gesuche wurden abgeschlossen und 233 (167) neue gingen ein. Bei der Rechtshilfe, aber nicht nur dort, sei eine stärkere internationale Vernetzung und Zusammenarbeit unabdingbar, schreibt die BA dazu.

Sie hat in einem global vernetzten Umfeld mit zunehmend komplexeren und umfangreicheren Strafuntersuchungen und Rechtshilfeverfahren zu tun. Die Strafverfolgungsbehörden müssten daher ihre Arbeitsweise ständig anpassen.

Verschiedenste Bereiche des Strafrechts haben sich nach den Worten der BA zu eigentlichen Verbundaufgaben von Bundes- und Kantonsbehörden entwickelt. Bei umfangreichen Fallkomplexen werden vermehrt interdisziplinär ausgerichtete Task Forces eingesetzt.

407 hängige Untersuchungen
Insgesamt waren bei der BA Ende Dezember 407 Strafuntersuchungen hängig; im Vorjahr waren es 478. Die Zahl der mehr als zwei Jahre alten Untersuchungen konnte 2018 von 234 auf noch 205 reduziert werden. Neu eröffnet hat die BA 182 (237) Strafuntersuchungen. Sie stellte dem Bundesstrafgericht 10 (21) Anklagen zu sowie 13 (25) Strafbefehle als Anklage im ordentlichen Verfahren.

BA und Bundesstrafgericht verfügten den Einzug von Vermögenswerten und Ersatzforderungen von zusammen 791 (245) Millionen Franken. Der grösste Teil davon betraf das Verfahren um den tschechischen Kohle-Konzern MUS (rund 660 Millionen Franken) sowie jenes gegen den inzwischen verstorbenen Dieter Behring (rund 100 Millionen Franken).

Weiter stellte die BA 170 (788) Strafbefehle aus. Dieser starke Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass für Verfahren zur Autobahnvignette seit Anfang 2018 die Kantone zuständig sind. (awp/mc/ps)

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