Sonderermittler wollen Verfahren gegen Lauber einstellen

Sonderermittler wollen Verfahren gegen Lauber einstellen
Der damalige Bundesanwalt Michael Lauber im Jahr 2019.

Bern – Das Strafverfahren gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber im Fall um nicht protokollierte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino soll eingestellt werden. Die Sonderermittler haben die Parteien entsprechend informiert, wie Radio SRF und Tamedia berichteten.

Die Verfügung der ausserordentlichen Zürcher Bundesanwälte Hans Maurer und Ulrich Weder lag am Freitag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Damit steht das Verfahren unmittelbar vor dem Abschluss und soll mit einer Entlastung für Lauber enden. Gemäss dem «Tages-Anzeiger» steht auch das Verfahren gegen Infantino vor der Einstellung.

Lauber, Infantino und weitere Personen sollen der Parteimitteilung zufolge einen Siebtel der Verfahrenskosten tragen, müssen nun aber nicht mit einer Anklage rechnen. Die Parteien haben zehn Tage Zeit, auf die geplante Einstellung des Verfahrens zu reagieren. Bei dem Verfahren geht es um eine der grösseren Schweizer Justizaffären der vergangenen Jahre.

Enthüllungen 2018
Die Justiz war vom Parlament 2020 beauftragt worden, unter anderem informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino zu untersuchen. Heikel waren die Treffen, weil die Bundesanwaltschaft zugleich gegen Fussballfunktionäre ermittelte.

Lauber wurde des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Begünstigung verdächtigt. Ans Licht gebracht hatten die angeblichen Treffen zwischen Lauber und Infantino eine Recherche unter dem Namen «Football Leaks» einer Enthüllungsplattform im Jahr 2018.

Die vier Treffen respektive Gespräche zwischen Vertretern der Bundesanwaltschaft und der Fifa sowie dem Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold in Bern und Zürich sollen zwischen Juli 2015 und Juni 2017 stattgefunden haben. Lauber sagte stets aus, er könne sich an die Treffen nicht erinnern.

Lauber ist «erleichtert»
Die Ermittler fanden offenbar keine Hinweise auf strafbare Handlungen, sodass sie die Verfahren nun einstellen wollen. Entsprechend äusserten sich die beiden ausserordentlichen Bundesanwälte in einer Aktennotiz, aus der der «Tages-Anzeiger» zitierte.

Lauber äusserte sich am Freitag zufrieden über die angekündigte Einstellung des Verfahrens. «Ich nehme die Ankündigung zur Kenntnis. Ich bin erleichtert», sagte der 57-Jährige gegenüber dem Schweizer Radio SRF. Er sei allerdings nicht über den Schritt erstaunt. «Ich habe mich immer gegen die Einleitung des Verfahrens gewehrt.» Die Ankündigung untermauere, dass er stets die Wahrheit gesagt habe.

Ob Lauber akzeptiert, dass er einen Teil der Kosten tragen soll, war vorerst offen. Die Kostenfragen seien «Gegenstand des weiteren Vorgehens», sagte er gegenüber SRF. Das Verfahren sei erst mit einer rechtskräftigen Verfügung abgeschlossen.

Der Weltfussballverband Fifa hat die angekündigte Einstellung des Verfahrens auf Anfrage von Keystone-SDA als «nicht überraschend» bezeichnet. Überraschend sei einzig, dass es so lange gedauert habe, bis die Angelegenheit geklärt gewesen sei.

Fifa-Präsident Infantino selber werde sich erst nach Ende der Frauenfussball-Weltmeisterschaft in dieser Angelegenheit äussern, «wenn die Bundesstaatsanwaltschaft ihre Entscheidung offiziell mitgeteilt hat», so die Fifa weiter.

Lohn gekürzt
Michael Lauber war von 2012 bis Ende August 2020 Bundesanwalt der Schweiz. An ihm und seiner Amtsführung wurde heftige Kritik laut wegen möglicher Ungereimtheiten rund um Ermittlungen zum Weltfussballverband Fifa. Die Gerichtskommission des Parlaments leitete ein Amtsenthebungsverfahren ein. Daraufhin trat Lauber zurück. Sein Nachfolger wurde der frühere Kommandant der Kantonspolizei Bern, Stefan Blättler.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft kam in einem Disziplinarverfahren gegen Lauber zum Schluss, der frühere Bundesanwalt habe verschiedene Amtspflichten verletzt. Sie warf ihm Uneinsichtigkeit und ein «falsches Berufsverständnis» vor und verfügte gar eine Lohnkürzung. Dagegen reichte Lauber Beschwerde ein.

Das Bundesverwaltungsgericht rügte die nicht protokollierten Treffen mit Infantino. Für unzulässig hielt sie diese aber nicht. (awp/mc/ps)

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