Strafbefehle gegen Bank Mirabaud wegen verletzter Sorgfaltspflicht

Strafbefehle gegen Bank Mirabaud wegen verletzter Sorgfaltspflicht
Sitz der Mirabaud-Gruppe in Genf. (Foto: Mirabaud)

Genf – Die Genfer Staatsanwaltschaft hat vier Strafbefehle gegen die Privatbank Mirabaud und drei frühere Manager erlassen. Die Bank muss wegen verletzter Sorgfaltspflichten eine Million Franken Busse bezahlen. Zudem konfisziert die Staatsanwaltschaft 42,7 Millionen Franken.

Die Höhe der eingezogenen Gelder setzt sich aus 12,7 Millionen Franken an unrechtmässigem Gewinn und 30 Millionen aus dem Trustvermögen des Kunden zusammen, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das Geld fliesst in die Genfer Staatskasse.

Die drei Beschuldigten müssen Bussen bezahlen. Vom damaligen Bankdirektor fordert die Staatsanwalt in den ausgehandelten Strafbefehlen eine Busse von 250’000 Franken. Ein ehemaliger Vermögensverwalter der Bank muss das gleiche Bussgeld bezahlen.

Der Ex-Bankverantwortliche für die gute Unternehmensführung erhielt eine Busse von 25’000 Franken, weil er gegen die Meldepflichten verstossen hatte.

Der Fall geht auf eine Meldung der Bank an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) aus dem Jahr 2020 zurück. Im wesentlichen mussten sich die Bank und ihre früheren Angestellten wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten im Finanzgeschäft und Verletzung der Meldepflichten verantworten.

Gemäss der Mitteilung hatte die Bank Mirabaud Gelder in einem Trust verwaltet, die ein 2022 verstorbener Milliardär den US-Steuerbehörden entzogen hatte. Die USA ermittelten gegen diesen Mann.

Zudem identifizierten die Bank und die Beschuldigten die wirtschaftlich Berechtigten mehrerer Bankbeziehungen in diesem Zusammenhang nicht korrekt und informierten die MROS zu spät. Neben den Strafbefehlen erliess die Staatsanwaltschaft eine teilweise Einstellungsverfügung und die Einziehungsverfügung.

In einer Stellungnahme der Bank vom Mittwochabend an die Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess es, Mirabaud & Cie SA anerkenne die Verfügung der Genfer Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Sorgfalt in der von der Finanzmarktaufsicht (Finma) im Juni 2023 veröffentlichten Angelegenheit.

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft, das nach einer Meldung der Bank an die Behörden im Jahr 2020 eingeleitet worden sei, sei nun abgeschlossen. Die Bank bekräftige ihr Engagement für die Einhaltung höchster Compliance-Standards. (awp/mc/ps)

Mirabaud

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