sgv: Vorrang für national ausgehandelte Mindestlöhne stärkt Sozialpartnerschaft

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv
Bern – Mindestlöhne, die in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) von den Sozialpartnern ausgehandelt und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sollen nicht durch kantonale oder regionale Regelungen ausgehebelt werden dürfen. Sonst droht ein Flickenteppich, der die Sozialpartnerschaft schwächt.
In der Sommersession berät der Nationalrat über eine Revision des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Damit soll gesetzlich festgelegt werden, dass Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV Vorrang vor kantonalen und regionalen festgelegten Mindestlöhnen haben.
Die Revision verhindert, dass nationale Lösungen durch unterschiedliche kantonale Regelungen unterlaufen werden. Das stärkt die bewährte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen.
Kantone behalten dort ihre Zuständigkeit, wo keine ave GAV bestehen. Es ist deshalb kein Eingriff in die kantonalen Kompetenzen, sondern eine Klarstellung der Zuständigkeiten.
Mit 76,3% Nein-Stimmen sprach sich die Schweizer Stimmbevölkerung 2014 klar gegen einen staatlichen Mindestlohn aus. Das hält die Befürworter der Mindestlohninitiative aber nicht davon ab, Mindestlöhne regional und kantonal einführen zu wollen. Diese regionalen Mindestlöhne sollen aber national ausgehandelte Vereinbarungen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen nicht mehr durch die Hintertüre übersteuern dürfen. Dies wäre einer gesunden Sozialpartnerschaft abträglich, in welcher Mindestlöhne national zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ausgehandelt werden.