Flughafen Zürich führt neues Ein- und Ausreisesystem ein

Zürich – Der Flughafen Zürich hat am Donnerstag die Einführung eines neuen Ein- und Ausreisesystems ab dem 17. November angekündigt. Der Euroairport Basel-Mülhausen vermeldete den Schritt bereits am Montag.
Ab dem 17. November 2025 setzt der Flughafen Zürich das neue Entry/Exit System (EES) der EU um. Das System verändert die Grenzprozesse für Drittstaatsangehörige, während sich für Reisende aus der Schweiz und der EU/EFTA nichts ändert.
Mit dem Entry/Exit System führt die Europäische Union ein digitales Verfahren zur Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen ein. Ziel der EU ist es, Aufenthalte im Schengen-Raum transparenter zu dokumentieren und den Sicherheitsstandard zu erhöhen.
Elektronische Registrierung statt Stempelung
Das EES wird zukünftig die bisherige manuelle Stempelung von Reisedokumenten ersetzen. Neu werden bei der Einreise von Drittstaatsangehörigen elektronische Einträge erstellt und die biometrischen Merkmale (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) erfasst. Diese Daten stehen allen Schengen-Staaten zur Verfügung und sollen die Personenidentifikation sowie die Kontrolle von Ein- und Ausreisen erleichtern. Die erfassten Daten werden zentral von der EU gespeichert und sind grundsätzlich drei Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine erneute Einreise erfolgt. Danach ist eine erneute Registrierung erforderlich.
Auswirkungen auf den Grenzprozess
Am Flughafen Zürich stehen zur Registrierung der biometrischen Daten der Drittstaatsangehörigen Kioske in der Passkontrollhalle sowie im Dock B bereit. Alternativ ist die Erfassung auch an einem bedienten Schalter möglich. Eine Registrierung vor Reiseantritt ist nicht möglich. Die EU gibt vor, dass die Verifikation der Angaben sowie das Erstellen des Dossiers direkt bei der Einreise erfolgen müssen.
Da der Prozess mehr Zeit in Anspruch nimmt, müssen Drittstaatsangehörige ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder einem anderen Schengen-Staat in der Einführungsphase und bei der Erstregistrierung mit längeren Wartezeiten rechnen. Für Reisende aus der Schweiz sowie aus EU-/EFTA-Staaten ergeben sich keine Änderungen.
Anpassungen am Flughafen Zürich
Am Flughafen Zürich ist die Kantonspolizei Zürich zuständig für die Grenzkontrolle und damit für die Ausführung der EU-Vorgaben. Die Flughafen Zürich AG als Betreiberin des Flughafens unterstützt bei der operativen Umsetzung des neuen Systems. Um den Start des EES zu erleichtern, wurden verschiedene bauliche und organisatorische Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören neu platzierte Kioske sowie eine angepasste Signaletik für eine klare Wegführung.
Automatisierte Passkontrolle
Reisende mit einem biometrischen Pass und mit Schweizer-, EU- oder EFTA-Staatsangehörigkeit sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B oder C) können nach wie vor die automatisierten Passkontrollen (e-Gates) für die Ein- oder Ausreise nutzen. (awp/flughafen zürich/mc/ps)