Bankiervereinigung lehnt UBS-Regulierungsvorschlag von Bundesrat ab
Zürich – Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene UBS-Regulierung ab. Sie fordert stattdessen verhältnismässige und international abgestimmte Regeln.
Der vorgesehene Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital CET1 würde – vor allem in Kombination mit weiteren Kapitalmassnahmen des Gesamtpakets – die bereits strengen Anforderungen der Schweiz zusätzlich und leichtfertig verschärfen, teilte die Branchenorganisation am Montag mit.
Es brauche jetzt eine Gesamtsicht auf alle geplanten Kapitalmassnahmen: «Eine verantwortungsvolle Regulierung setzt eine umfassende Analyse aller Massnahmen und ihrer Wechselwirkungen voraus», lässt sich Roman Studer, CEO der SBVg, in einer Mitteilung zitieren. «Nur mit einer Gesamtsicht lassen sich Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und unnötige Belastungen vermeiden.»
Die Bankiervereinigung fordert insbesondere eine «sorgfältige Prüfung» von Alternativen zur geplanten vollständigen Kapitalunterlegung der UBS-Auslandstöchter. Der Branchenverband stellt sich in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung gegen den Ausschluss von Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) als Kapital-Alternative.
Standortnachteil befürchtet
Der Bundesrat halte zwar fest, dass faktisch nur die UBS direkt von der vorgeschlagenen Kapitalverschärfung betroffen wäre, so die Bankiervereinigung weiter. Die massive Massnahme hätte jedoch weitreichende Folgen: Sie würde zu höheren Kosten und möglichen Einschränkungen bei internationalen und nationalen Bankdienstleistungen führen und das Auslandsgeschäft für Banken in der Schweiz verteuern. Dadurch entstünde ein struktureller Standortnachteil, der nicht nur international tätige Banken betreffe, sondern den gesamten Finanzplatz schwäche und die Schweizer Realwirtschaft belaste.
Es sollten nach Ansicht der Bankiervereinigung «tragfähige» Alternativen zur vorgeschlagenen Maximalvariante geprüft werden. «Der faktische Ausschluss einer wesentlichen Kapitalkomponente in der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen ist unverständlich», heisst es in der Stellungnahme. Nach heutigem Recht gelten sowohl hartes Kernkapital CET1 als auch AT1 als Kapital, das Verluste absorbieren kann. Der geplante Ausschluss von AT1 sei sachlich nicht nachvollziehbar.
Andere Lösungsansätze zur gewählten Maximalvariante würden vom Bundesrat ausschliesslich mit qualitativen Argumenten verworfen. Die SBVg fordert deshalb, Alternativen mit einer vollständigen und quantifizierten Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen sowie die geprüften Varianten in der Botschaft transparent darzustellen. (awp/mc/ps)