Justizkrimi um Ex-Raiffeisen-Chef wird in Zürich neu aufgerollt
Zürich – Der Justizkrimi um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz geht in die nächste Runde. Das Zürcher Obergericht rollt den Fall heute Montag neu auf. Seit dem erstinstanzlichen Urteil sind bereits mehr als vier Jahre vergangen.
Das Ausmass, welches dieser Fall angenommen hat, ist aussergewöhnlich. Deshalb hat das Obergericht vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Ob diese alle genutzt werden, zeigt sich erst im Laufe der Verhandlung. Letzter Verhandlungstag ist am 21. August. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar.
In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Der gefallene Banker Pierin Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.
Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
«Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu»
Weiter geht es vor Obergericht um die Spesen des Ex-Bankers Vincenz. Der Staatsanwalt wirft Vincenz vor, Geschäftskreditkarten für private Zwecke missbraucht zu haben und sprach von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu».
Vincenz rechnete Stripclub-Besuche, Reisen nach Dubai oder ein Tinder-Date über die Bank ab. Dies verteidigte er vor Gericht stets als «Beziehungspflege». Das Bezirksgericht kam jedoch zum Schluss, dass dies kaum im Interesse der Bank gewesen sei.
Anklage ist 356 Seiten lang
Dass das Obergericht den Fall in diesem Sommer überhaupt verhandelt, ist das Resultat eines langen juristischen Streits. Das Gericht wollte den Prozess ursprünglich gar nicht durchführen und hatte das erstinstanzliche Urteil im Februar 2024 aufgehoben.
Die 356-seitige Anklageschrift sei unnötig ausschweifend und detailliert, was eine wirksame Verteidigung erschwere. Zudem sei die Anklage für einen französischsprachigen Mitbeschuldigten nicht komplett übersetzt worden.
Der Fall sollte deshalb an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden, damit diese eine neue Anklage verfasst. Dagegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft jedoch erfolgreich. Das Bundesgericht entschied Anfang 2025, dass die Anklageschrift zulässig sei.
Das Gericht in Lausanne setzte das erste Urteil wieder in Kraft und wies den Fall ans Obergericht zurück. Im Frühling 2026 beantragten dann die Anwälte der Beschuldigten eine Verschiebung, weil noch Beschwerden am Bundesgericht hängig sind. Das Obergericht lehnte dies jedoch ab.
Villen für Millionen verkauft
Während das juristische Verfahren andauert, gab es bei Vincenz inzwischen einige Veränderungen: Er musste mehrere seiner Immobilien verkaufen. Eine Villa im Tessiner Ort Morcote wurde für rund 4 Millionen Franken zwangsversteigert. Auch seine Villa in Niederteufen AR wurde inzwischen verkauft, der Erlös belief sich auf rund 10 Millionen Franken.
Ein rechtskräftiger Abschluss der gesamten Affäre ist trotz der anstehenden Verhandlung nicht in Sicht. Da das Obergerichts-Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit ans Bundesgericht weitergezogen wird, dürfte es noch Jahre dauern, bis ein gültiges Urteil vorliegt. Bis dahin gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (awp/mc/ps)