Bundesrat Jans warnt vor Unsicherheiten mit Kompass-Initiative zu EU-Verträgen

Bundesrat Jans warnt vor Unsicherheiten mit Kompass-Initiative zu EU-Verträgen
Justizminister Beat Jans. (Bild: YouTube/admin.ch)

Bern – Das Stimmvolk kann über die Kompass-Initiative entscheiden. Bei einem Ja müssten Staatsverträge, welche die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, künftig immer von Volk und Ständen gutgeheissen werden. Der Bundesrat warnt vor Rechtsunsicherheit und beantragt ein Nein.

Der Bundesrat hat seine ablehnende Haltung zur Initiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft» oder Kompass-Initiative schon im November beschlossen. Einen Gegenvorschlag will er nicht. Nun ist das Parlament am Zug.

Hinter der Initiative steht eine überparteiliche Unternehmer-Gruppierung. Zu den Initianten gehören unter anderem die Partners-Group-Gründer Alfred Gantner, Urs Wietlisbach und Marcel Erni. Ebenfalls dabei sind der Unternehmer und Investor Daniel Aegerter sowie der frühere Bankier Eric Sarasin.

Das Volksbegehren verlangt unter anderem, dass Staatsverträgen, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, künftig zwingend Volk und Stände an der Urne zustimmen müssen. Das betrifft nach Angaben des Bundesrates namentlich die dynamische Rechtsübernahme. Solche Verträge unterstehen heute dem fakultativen Referendum.

Nicht in Entscheidprozesse eingreifen
Am Donnerstag stellte Justizminister Beat Jans in Bern die Nein-Argumente den Medien vor. Der Bundesrat wolle die Grundsatzfrage des erweiterten Staatsvertragsreferendums nicht mit den Bilateralen III verknüpfen und in laufende Entscheidprozesse eingreifen.

Denn die Initiative verknüpfe grundsätzliche staatspolitische Fragen mit einem politischen Einzelfall, indem sie eine Ausweitung des Staatsvertragsreferendums direkt mit dem neuen Vertragspaket mit der EU verknüpfe. «Änderungen am System sollten nicht wegen eines einzelnen Geschäfts erfolgen, sondern unabhängig davon.»

Problematisch ist für den Bundesrat aber vor allem die Übergangsbestimmung im Initiativtext. Für in Kraft gesetzte völkerrechtliche Verträge gäbe es eine Besitzstandgarantie. «Dies würde beispielsweise für die Bilateralen I und die Bilateralen II gelten», sagte Jans.

Für die Bilateralen III dagegen gälte diese Bestandesgarantie nur, wenn sie vor einem Ja zur Kompass-Initiative von Volk und Ständen angenommen worden wären. «Nach geltendem Recht ist für die Bilateralen III aber das fakultative Referendum vorgeschrieben.»

«Politischer Schwebezustand»
Falls das EU-Vertragspaket ohne Ständemehr angenommen würde und danach die Kompass-Initiative ebenfalls erfolgreich wäre an der Urne, wäre unklar, wie vorgegangen werden müsste. «Es bleibt offen, wie eine allfällige erneute Abstimmung über die Bilateralen III ausgestaltet wäre.» Das gefährde die Rechtssicherheit und signalisiere auch nach aussen Unsicherheit, warnte Jans.

Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), sprach von einem «politischen Schwebezustand, weil nicht klar ist, was mit dem Verfassungsauftrag geschehen soll». In der Schwebe wäre dann auch das Verhältnis der Schweiz mit der EU, gab Jans zu bedenken.

Einen Gegenvorschlag lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Vorstösse für eine Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums seien gescheitert, an der Urne und im Parlament, sagte Jans. 2012 zum Beispiel lehnten 75,3 Prozent der Stimmenden Nein die Initiative «Staatsverträge vors Volk» ab, und kein einziger Kanton stimmte zu.

Die Initiative mit ihren unterschiedlichen Anliegen sei nicht geeignet, um diese Grundsatzdiskussion erneut zu führen. Schon nur, weil sie nicht alle Staatsverträge mit weitreichenden rechtlichen oder gar verfassungsrechtlichen Auswirkungen gleich behandle.

Komitee: «Diskussion jetzt führen»
Das Komitee der Kompass-Initiative wirft dem Bundesrat vor, die Initiative zu verschleppen. Er spiele auf Zeit, weil er die Chancen für ein Ja zur Initiative fürchte. Von einer Ausrichtung des Begehrens auf einen Einzelfall könne keine Rede sein: Die Initiative fordere eine allgemein gültige Regelung.

Auch sei die Übergangsbestimmung nicht problematisch. Die vom Bundesrat geltend gemachte Unsicherheit entstehe nur, wenn über die Kompass-Initiative erst nach den neuen EU-Verträgen abgestimmt werde. «Die Kompass-Initiative will die Grundsatzdiskussion zum obligatorischen Referendum jetzt führen, und nicht später.»

Jans wies den Vorwurf der Verschleppung zurück. Der Bundesrat behandle das Begehren nicht anders als andere Initiativen und halte sich an die Fristen, sagte er. «Die Reihenfolge der Abstimmungen bestimmt das Parlament.» Der Bundesrat wünsche jedoch klare Verhältnisse mit der EU und wolle die Verträge rasch ratifizieren. (awp/mc/ps)

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