Robert Jakobs Wirtschaftslupe: Jahrmarkt der Eitelkeiten
Von Robert Jakob
Plagiatsjäger haben Hochkonjunktur. Ein Professor bringt sich deswegen um, eine Regierung soll sogar wegen eines Plagiats gestürzt werden, und so manche Karriere gerät in Schieflage. Bei all dem Aufschrei täte etwas Gelassenheit Not. Nicht jedes Plagiat ist vorsätzlich Betrug, aber nicht jede Schummelei ist harmlos.
Dass es der farbige Cambridge-Professor Jason Arday mit der Wahrheit nicht so genau nahm, war auf den ersten Blick ersichtlich. Weder dass er in der Jugend für Crystal Palace Fussball gespielt noch durch 30 Marathons in 35 Tagen fünf Millionen Pfund an Spenden für karitative Zwecke eingenommen hat, war glaubhaft. Auch dass er mehrere Gastprofessuren in britischen Städten besass, liess sich leicht widerlegen. Dass er ob der medialen Treibjagd von Diversity-Gegnern sich nun das Leben nahm, bleibt traurig.
Das Flunkern von exponierten Personen hat jedoch Methode, vor allem in Zeiten, da Story Telling das Mass aller schönen Dinge zu sein scheint. Eine gute Geschichte verkauft sich halt besser.
BSW gibt Ton vor
Ein Spektakel der besonderen Art bietet zurzeit das deutsche Bundesland Thüringen. Dort soll der Ministerpräsident in seiner Doktorarbeit nicht richtig zitiert haben. Ob dieser «Verfehlung» wurde ihm der Doktortitel von seiner Alma mater aberkannt. Selbst seine Doktorväter (das sind die Betreuer und Gutachter seiner wissenschaftlichen Thesenarbeit) verstehen die Welt nicht mehr richtig. Die Bundesspitze des BSW hat den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) «zum sofortigen Rücktritt aufgerufen». Der hart Bestrafte wehrt sich (sowohl gegen die Aberkennung seines akademischen Titels als auch gegen jeden Rücktritt). Zeitgleich ermahnte der BSW-Parteivorstand um S. Wagenknecht den eigenen Landesverband in Thüringen, Voigt die Unterstützung zu entziehen. Nun mag man sich fragen, ob dieser Vorstand überhaupt was zu sagen hat, wenn er mit der Landespartei über Kreuz ist, und nun plötzlich Weisungen gibt, dabei aber gleichzeitig in Deutschland weit unter der 5-Prozent-Quote auf keinen grünen Zweig kommt.
Banalitätenbolzerei ist nicht strafbar
Apropos Grün: Die bei eingefleischten Plagiatsjägern denkbar unbeliebte Annalena Baerbock wurde, als sie noch als Kanzlerkandidatin der Grünen gehandelt wurde, vom bekannten österreichischen Plagiatsjäger Stefan Weber einer bierernsten Überprüfung unterzogen. Er hatte fünf Textstellen auf 241 Seiten ausgemacht, die er als Plagiate erkannt haben will. Es ging wohlgemerkt nicht um eine Doktorarbeit, sondern ohnehin nur um ein schrecklich banales Buch zur Selbstbeweihräucherung im Wahlkampf, dem Baerbock den Titel «Jetzt» gab, und dem ein Ghostwriter zur medialen Geburt verhalf. Der hatte zahlreiche Sätze fast wörtlich aus dem Parteiprogramm der Grünen übernommen. Ein akademischer Titel wurde mit dieser Publikation nicht erlangt – wie etwa im Falle von Franziska Giffey, Karl Theodor zu Guttenberg oder Annette Schavan, die ihn alle abgeben mussten, den Doktortitel.
Das Durchforsten von Promi-Abschlussarbeiten ist in Zeiten der sozialen Medien und KI zum Volkssport geworden. Da verdächtige Muster denkbar einfach aufzuspüren sind, braucht es dafür nicht einmal viel Grips oder einen leistungsstarken Computer.
Fundus profundus
Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber hat sich mit der Überprüfung zahlreicher wissenschaftlicher Gutachten und Arbeiten von Politgrössen einen Namen gemacht. Er glaubte, die Dissertation des ehemaligen deutschen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert als Plagiat zu erkennen. Die Ruhr-Universität Bochum sah das allerdings nicht so – Lammert trägt seinen Doktortitel weiter. Anders Webers Landsmann Landrat Christian Buchmann von der ÖVP: Wegen Webers Recherchen verlor der 2017 seinen Titel. Hatte Stefan Weber sich noch aus investigativem Interesse mit der deutschen Möchtegernkanzlerin beschäftigt, so nahm er im Jahr 2022 einen gut dotierten Auftrag an. Es sollte sich um den schrägsten deutschen Plagiatsfall aller Zeiten handeln.
Der renommierte Münchner Rechtsmediziner Matthias Graw soll in seiner Doktorarbeit ganze Passagen abgeschrieben haben. Und zwar aus einem rumänischen Tagungsband mit dem toxischen Titel «Colchicine – 100 years of Research. 1982». Stefan Weber und ein weiterer Plagiatsjäger, Martin Heidingsfelder, bestätigten zunächst, grosse Teile der Doktorarbeit von Graw seien aus dem Tagungsband abgeschrieben worden. Laut Gutachten des Copy/Paste-Spezialisten Weber fänden sich auf 38 Seiten «gravierende Verstösse gegen die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens in der Form von Plagiaten». Graws Hochschule hatte bereits eine Untersuchung eingeleitet. Doch dann kamen Zweifel auf. Das Werk, das nur in geringer Stückzahl existierte und nur bei Ebay (sic) erhältlich war, hatte so einige Fehler.
Schuss in den Ofen
So beinhaltete es ein Foto, das erst viele Jahre später als 1982 aufgenommen wurde. Weber kamen erste Zweifel und tatsächlich stellte sich heraus: Das Buch war von einem deutschen Doktor in Pakistan in Auftrag gegeben worden und sollte den Eindruck eines wissenschaftlichen Werks erwecken, das vor 1987 erschienen ist. In dieses Buch liess der Auftraggeber Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Münchner Ordinarius Graw einfliessen, nur um den Eindruck zu erwecken, der hätte für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus hemmungslos abgeschrieben. Hinter dem Racheplan steckte der Mediziner Rainer O. Zierer. Er war offenbar unzufrieden mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter durch den Rechtsdienst, dem Graw wiederum vorstand. Die Rache war ihm einige Tausende Euro an Ghostwriter-Gehalt wert. Zunächst schien der Plan sogar aufzugehen. Doch dann musste sich Stefan Weber in aller Form entschuldigen. Die Ungereimtheiten rund um den Tagungsband hatten sich gehäuft. So stand darin teilweise hanebüchener wissenschaftlicher Unfug. Weber zog sein Gutachten zurück, und es kam zum Prozess gegen den Verleumder. Der Richter sagte am Landgericht in der Urteilsbegründung, der Verurteilte habe die Plagiatsfälschung mit sehr hoher krimineller Energie begangen. Und er verwies auf die drastischen Folgen für das Opfer. Wenn seine Dissertation tatsächlich ein Plagiat gewesen wäre, wäre Graws Habilitation hinfällig gewesen, seine Professur, alle Qualifikationen und Stellen. Erhaltene Gelder hätte er zurückzahlen müssen. Doch nicht nur finanzielle Auswirkungen wären denkbar gewesen (s.o.). Aufgrund der Vorwürfe habe die «ganze berufliche Existenz» des renommierten Rechtsmediziners vor dem Aus gestanden. Das Landgericht, die oberste Instanz im Freistaat Bayern, änderte insofern das vorgängige Urteil des Amtsgerichts München, das den Angeklagten bereits im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte, zugunsten zweier Jahre auf Bewährung. Vorangegangen war eine Verständigung zwischen den Beteiligten. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe zudem an die Auflage einer Genugtuungszahlung von 210.000 Euro an Graw, wovon 100.000 Euro bereits bezahlt wurden. 15.000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.
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