Bundesstrafgericht verurteilt Genfer Vermögensverwalter wegen Geldwäscherei
Bellinzona – Das Bundesstrafgericht hat einen Genfer Vermögensverwalter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Mann zweigte über 14 Millionen Franken von ihm anvertrauten Geldern ab.
Er ist qualifizierten Veruntreuung, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei für schuldig befunden worden. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Die Taten gehen auf den Zeitraum von 2009 bis 2015 zurück: Der Vermögensverwalter eröffnete ein Bankkonto, um die Gelder einer Gesellschaft darauf einzuzahlen. Gemäss dieser Kundin sollten die Gelder so verwaltet werden, wie es «ein guter Familienvater» tun würde.
Insgesamt wurden fast 44 Millionen Franken auf das Konto überwiesen, das der heute über siebzigjährige Mann teilweise leerte. Damit die Gesellschaft nichts bemerkte, legte er ihr gefälschte Bankauszüge vor. Die Gesellschaft war nicht Inhaberin des neu angelegten Bankkontos und konnte den Kontostand nicht direkt bei der Bank überprüfen.
Porsche und Hochzeit der Tochter
Der Vermögensverwalter legte die Gelder nicht an, sondern verwendete sie zur Finanzierung seines Lebensstils. Zudem erhöhte er damit seine Beteiligung an einer Bank. Der Genfer investierte auch in die Solarbranche oder verwendete die Mittel, um Kredite zu gewähren. Die Rückzahlungen flossen auf sein Privatkonto.
Den Kauf eines Porsche Cayenne im Wert von 90’000 Franken bezeichnete der Finanzmann als «Teil der persönlichen Auslagen», auf die er Anspruch habe. Gleiches tat er bezüglich einer Rechnung über 42’000 Franken zur Finanzierung der Hochzeit seiner Tochter.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Strafkammer ist über den Antrag hinaus gegangen. Der Vermögensverwalter muss seiner Ex-Kundin rund 12,3 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. Um die Bezahlung dieser Forderung und der Verfahrenskosten sicherzustellen, wurden Vermögenswerte des Mannes beschlagnahmt.
Der Vermögensverwalter kündigte an, gegen seine Verurteilung Berufung einzulegen. (awp/mc/ps)