Kapitalbezug: bis 29’850 Franken Steuerunterschied je nach Gemeinde
Eiken – Wer 500’000 Franken aus der Pensionskasse oder der Säule 3a als Kapital bezieht, zahlt je nach Wohngemeinde zwischen rund 19’330 und 49’180 Franken Steuern. Das zeigt eine Auswertung des unabhängigen Rechner-Portals Rentenklar.ch für alle 2’110 Gemeinden der Schweiz (Steuerjahr 2026, Ehepaar, ohne Kirchensteuer).
Am günstigsten ist der Kapitalbezug in Graubünden und im Kanton Schwyz, am teuersten im Kanton Freiburg und in Basel.
Die wichtigsten Ergebnisse
1. Bis zu 2,5-mal mehr Steuern. In Rongellen (GR) kostet ein Kapitalbezug von 500’000 Franken ein Ehepaar rund 19’330 Franken, in Jaun (FR) rund 49’180 Franken – 29’850 Franken mehr. Der Mittelwert
(Median) aller Gemeinden liegt bei rund 36’880 Franken.
2. Graubünden und Schwyz vorne, Freiburg hinten. Von den 20 günstigsten Gemeinden liegen 17 in Graubünden und 3 im Kanton Schwyz (Freienbach, Wollerau, Feusisberg). Die 20 teuersten Gemeinden liegen alle im Kanton Freiburg. Im Kantonsdurchschnitt (nach Einwohnern gewichtet) ist Graubünden am günstigsten (rund 23’700 Franken), Basel-Stadt am teuersten (rund 46’490 Franken).
3. Auch zwischen grossen Gemeinden über 26’000 Franken Unterschied. Unter den 150 grössten Gemeinden zahlt ein Ehepaar in Freienbach (SZ) rund 20’550 Franken, in Basel rund 46’930 Franken. Bei den zehn bevölkerungsreichsten Gemeinden reicht die Spanne von Lugano (rund 27’880 Franken) über Zürich (31’580), Genf (33’480), Bern (37’660) und Lausanne (37’880) bis Basel (46’930).
4. Staffeln lohnt sich überall. Alle Kapitalbezüge aus Vorsorge eines Jahres werden zusammengezählt, bei Ehepaaren auch die beider Partner. Wer 250’000 Franken aus der Pensionskasse in einem Jahr und drei 3a-Konten zu je 50’000 Franken in drei anderen Jahren bezieht, spart gegenüber dem Bezug von allem im selben Jahr je nach Kantonshauptort rund 3’770 bis 15’120 Franken.
«Beim Kapitalbezug entscheidet der Wohnort über Tausende Franken. Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, sollte diese Steuer früh ausrechnen und die Bezüge auf mehrere Jahre verteilen. Einen Umzug nur wegen dieser einmaligen Steuer empfehle ich nicht – dafür zählen die jährlichen Steuern und die Lebenskosten ebenso.» Michael Plangger, Gründer von Rentenklar.ch

Methode
- Gerechnet: die einmalige Steuer von Bund, Kanton und Gemeinde auf eine Kapitalleistung aus Vorsorge (Pensionskasse oder Säule 3a) von 500’000 Franken im Steuerjahr 2026. Ehepaar, gemeinsam besteuert, ohne Kirchensteuer, Bezug mit 65 Jahren, keine weiteren Kapitalbezüge im selben Jahr. Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert (Art. 38 DBG, Art. 11 Abs. 3 StHG).
- Daten: Steuertarife 2026 aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), abgefragt am 30. Oktober und 2. November 2026, für alle 2’110 Gemeinden im Gemeindestand vom 1. Januar 2026 (BFS, Amtliches Gemeindeverzeichnis). Einwohnerzahlen: BFS, STATPOP, ständige Wohnbevölkerung am 31. Dezember 2025. Kantonsdurchschnitt = Durchschnitt der Gemeinden, gewichtet mit den Einwohnern.
- Gegenprobe: 110 Werte der Rangliste (die 20 günstigsten und 20 teuersten Gemeinden, je 5 für Alleinstehende, 60 zufällig gewählte Gemeinden) und 900 Werte der 150 grössten Gemeinden wurden direkt mit dem ESTV-Steuerrechner nachgerechnet; die grösste Abweichung beträgt 0,17 Prozent.
- Grenzen: Modellrechnung, keine Steuerberatung. Kirchensteuer sowie die jährliche Einkommens- und Vermögenssteuer sind nicht enthalten. Die ESTV ist an der Auswertung nicht beteiligt.
Weitere Informationen:
- Rangliste mit Top 20, Kantonsvergleich und Methode:
https://www.rentenklar.ch/rangliste-kapitalbezug - Alle 2’110 Gemeinden als Tabelle (CSV, auch für Alleinstehende und für 100’000 und 250’000 Franken):
https://www.rentenklar.ch/rangliste-kapitalbezug-2026.csv - Zahlen und Vergleich für die 150 grössten Gemeinden:
https://www.rentenklar.ch/gemeinden
(Rentenklar.ch/mc/hfu)