sgv: Bürokratieabbau – Entlastungen müssen bei den KMU ankommen
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die bisherigen Entlastungsmassnahmen des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Entscheidend ist jedoch, dass der Bürokratieabbau konsequent fortgesetzt wird und im Alltag der KMU spürbar ankommt. Neue Regulierungen und zusätzliche Steuern dürfen die erzielten Fortschritte nicht wieder zunichtemachen. Das auf eine Initiative des sgv zurückgehende Unternehmensentlastungsgesetz muss dafür konsequent genutzt werden.
Der heute veröffentlichte Bericht zum Wettbewerbspaket zeigt Fortschritte. Der sgv begrüsst die realisierten Entlastungen sowie die vorgesehenen Vereinfachungen. Sie greifen Forderungen auf, für die sich der sgv seit Jahren einsetzt.
Die Bilanz ist allerdings zu relativieren: Von 60 Massnahmen sind 16 umgesetzt und 39 noch in Umsetzung. Fünf sind nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die vom Bundesrat hervorgehobenen über 90 Prozent umfassen somit überwiegend laufende Arbeiten. Auch abgeschlossene Prüfaufträge gelten als umgesetzt, ohne dass daraus zwingend konkrete Vereinfachungen entstanden sind.
Die Gesamtbelastung muss sinken
Gemäss dem SECO-Monitoring ist die Zahl der unternehmerischen Pflichten in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich um 1,8 Prozent jährlich gestiegen. Per 1. Juli 2026 bestanden auf Bundesebene 37’260 Pflichten. Einzelne Entlastungen genügen nicht, solange die regulatorische Gesamtbelastung weiter zunimmt.
Das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG), das auf eine Initiative des sgv zurückgeht, bietet die Grundlage für einen systematischen Bürokratieabbau. Die ersten Ergebnisse der Bereichsstudien werden noch 2026 erwartet. Ihnen müssen rasch konkrete Reformen folgen. Entscheidend sind die tatsächlich beseitigten Regulierungskosten.
Der sgv fordert zudem die rasche Umsetzung der überwiesenen Motionen Regazzi (25.4179) für eine unabhängigere Regulierungskostenschätzung und Stark (25.4187) für eine KMU-Regulierungskostenbremse. Dabei ist die Kompensation neuer Regulierungskosten durch den Abbau bestehender Belastungen zu prüfen («One in, one out»). Die parlamentarische Initiative Regazzi (25.489) «Deregulierung mit System» verlangt ergänzend jährlich drei bis fünf konkrete Deregulierungsvorschläge.
Keine neuen Berichts- und Steuerlasten
Eine glaubwürdige Entlastungspolitik verlangt den Verzicht auf neue, unnötige Belastungen. Die abgeschlossene Vernehmlassung zur Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestätigt aus Sicht des sgv, dass die Reform unnötig und belastend ist. Der Bundesrat muss darauf verzichten. Der Schutz der KMU vor unverhältnismässigen Informationsforderungen grosser Unternehmen kann separat geprüft werden. Dafür braucht es kein NUFG.
Neue Steuern und insbesondere eine Mehrwertsteuererhöhung für die Mogelpackung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sind abzulehnen. Stattdessen muss der Bundesrat endlich die notwendigen strukturellen Reformen der AHV anpacken.
Den Wirtschaftsstandort konsequent stärken
Der Bundesrat muss zudem die Swissness und den Wert des Schweizerkreuzes schützen, statt es mit der Erlaubnis zu dessen Verwendung für ausländische Produkte aufzuweichen. Der sgv unterstützt die Reform des Kriegsmaterialgesetzes und lehnt die Feuerwerksinitiative ab: Auch bei diesen Geschäften, über die wir Ende November an der Urne abstimmen, geht es um die Verhinderung unnötiger Verbote, die das Gewerbe belasten.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz braucht einen dauerhaften, systematischen Bürokratieabbau und den konsequenten Verzicht auf neue, unnötige Belastungen für die KMU. (sgv/mc/ps)