Abgeltungssteuer: 1. Tranche an Grossbritannien und Österreich überwiesen

Briten mit Konti in der Schweiz bevorzugen Selbstanzeigen gegenüber der Regularisierung.

Bern – Im Rahmen der Steuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) eine erste Tranche aus der Nachbesteuerung von Vermögen von Bankkunden an die britische und die österreichische Steuerbehörde veranlasst. Insgesamt wurden rund 900 Mio CHF überwiesen und Vermögenswerte von umgerechnet rund 12 Mrd CHF offengelegt, wie die ESTV am Donnerstag mitteilte.

Die erste Überweisung an Grossbritannien betrug 258,3 Mio GBP (umgerechnet 372 Mio CHF) und jene an Österreich 416,7 Mio EUR (515 Mio CHF). Es handle sich dabei um eine erste Tranche, weitere Überweisungen und Übermittlungen würden in den nächsten Monaten folgen, hält die Steuerverwaltung fest. Mit der Massnahme werden die in der Schweiz liegenden Vermögen von in Grossbritannien und Österreich ansässigen Bankkunden steuerlich regularisiert. Alternativ zur Zahlung können britische und österreichische Steuerpflichtige mit Bankkonto oder Wertschriftendepots in der Schweiz auch ihre Kontodaten gegenüber der britischen oder österreichischen Steuerbehörde offenlegen.

Regularisierung sogenannter Altvermögen
Die ESTV hat laut der Mitteilung 14’789 Meldungen über die Offenlegung von Vermögen in der Höhe 4,5 Mrd GBP (6,4 Mrd CHF) an Grossbritannien und 13’592 Meldungen von Vermögen in der Höhe von 4,4 Mrd EUR (5,4 Mrd CHF) an Österreich erfasst. Damit habe die Regularisierung sogenannter Altvermögen begonnen, die dem Abkommen entsprechend umgesetzt werde. Ab 2014 wird zudem die Quellensteuer auf Kapitalerträgen der Bankkonten oder Wertschriftendepots weitergeleitet.

Briten bevorzugen Selbstanzeigen
In einer Reaktion sieht sich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in ihrer Einschätzung bestätigt, wonach sich weit mehr Personen für eine Meldung an die Steuerbehörden entschieden haben als erwartet. Nur ein verhältnismässig kleiner Personenkreis habe sich für die Regularisierung der Vermögenswerte durch Einmalzahlung entschieden. Verschiedene Schweizer Institute haben in der letzten Zeit bekanntgegeben, dass sie nicht damit rechnen, ihre Vorauszahlung aus dem Steuerabkommen mit Grossbritannien zurückzuerhalten. Dies weil deutlich mehr britische Kunden offenbar die Selbstanzeige bevorzugten. In der Folge hatten unter anderem die Credit Suisse und die Julius Bär Rückstellungen im Halbjahresergebnis gebildet. (awp/mc/ps)

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