Assurinvest: Wer führt unsere betriebliche Pensionskasse, wenn der Geschäftsführer in Rente geht?

Assurinvest: Wer führt unsere betriebliche Pensionskasse, wenn der Geschäftsführer in Rente geht?
Michael Schmidt, GL-Mitglied Assurinvest AG. (Bild: Assurinvest)

Von Michael Schmidt, Leiter Pensionskassenberatung, Mitglied der Geschäftsleitung, Assurinvest AG

Vor der Einführung der berufliche Vorsorge 1985 führten fortschrittliche Firmen bereits seit längerem eine eigene Pensionskasse. Häufig wurde der Finanzchef oder die HR-Leiterin mit der Geschäftsführung der Pensionskasse betraut. Auch nach Einführung der obligatorischen Vorsorge war es üblich, dass die Geschäftsführung der Pensionskasse im Nebenamt von einer internen Abteilung des Betriebes übernommen wurde. Das dafür notwendige Know-how haben sich viele Miliz-Geschäftsführer über Jahre angeeignet. Ausserdem waren die Anforderungen an eine adäquate Geschäftsführung überschaubar. Die bestehenden Verpflichtungen der Rentnerbestände wurden alle drei Jahre vom Pensionskassen-Experten neu berechnet, während die Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung lediglich auf das entsprechende Deckungskapitalkonto in der PK-Bilanz umgebucht wurden. Von Pensionierungsverlusten oder jährlich durchzuführenden versicherungstechnischen Gutachten (im Falle einer Unterdeckung) war zu diesem Zeitpunkt kaum jemals die Rede.

Auch die Planung und Umsetzung der Vermögensanlagen beschränkte sich damals hauptsächlich darauf zu entscheiden, welche Obligationen der Eidgenossenschaft gezeichnet werden sollen. Auch lagen die Zinsen für Bundesobligationen damals deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz von 4%, weshalb diese Aufgabe sehr entspannt angegangen werden konnte. Da bis zur Einführung des Freizügigkeitsgesetzes 1993 im Falle eines Austrittes aus der Pensionskasse lediglich der arbeitnehmerfinanzierte Teil des Altersguthabens samt Zinsen mitgegeben werden musste, gab es Austritte eher selten und führten gegebenenfalls sogar zu einem Gewinn in der Pensionskasse.

Dynamisch wachsende Anforderungen an die PK-Geschäftsführung
Seit damals hat sich einiges verändert. Die Geschäftsführung einer Pensionskasse ist aus verschiedenen Gründen deutlich anspruchsvoller geworden. Bei den Vermögensanlagen sind aus einer bis zwei Anlagekategorien (Liquidität und Obligationen) je nach Umsetzung 10 – 15 Kategorien geworden. Erforderliche Renditen – welche heute zwar deutlich tiefer liegen als Mitte der 80er Jahre – lassen sich nur noch erzielen durch ein ausgeklügeltes System unterschiedlichster Anlagekategorien, kombiniert mit innovativen Rebalancing-Strategien und Risikoanalysen. Um die optimale Umsetzung sicherzustellen, führt eine Pensionskasse heute in regelmässigen Abständen eine Asset- und Liability Management (ALM) Analyse durch. Anhand dieser Analyse versucht die Pensionskasse das optimale Rendite-/Risikoverhältnis zu ermitteln.

Die jährliche Berechnung der Rentendeckungskapitalien durch den PK-Experten ist längst zum Standard geworden. Zumal auch diverse Rückstellungen für Pensionierungsverluste, die Zunahme der Langlebigkeit sowie Risikoschwankungen im Rentnerbestand etc. berechnet werden müssen. Nebst unterschiedlichen versicherungstechnischen Grundlagen muss auch über die Anwendung von Perioden- oder Generationentafeln, und gegebenenfalls über das Extrapolationsmodell des BFS oder CMI, befunden werden. Die Frage, wieviel vom Altersguthaben nach Zuweisung zu den Rentendeckungskapitalien bei Pensionierung übrigbleibt, stellt sich schon seit 15 Jahren nicht mehr.

Von Compliance, Loyalitäts- und Sorgfalts- und Kostentransparenzvorschriften sowie den Auswirkungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften ganz zu schweigen.

Outsourcing – eine strategische Entscheidung mit Weitblick
Es ist nicht weiter verwunderlich, dass jene Personen, welche seit Einführung des BVG die Geschäftsführung der eigenen Pensionskasse im Nebenamt gemacht haben – jene Personen also, die alle neu eingeführten Vorschriften und Regulatorien mit stoischer Ruhe ertragen haben und nach 40 Jahren Erwerbstätigkeit nun in Pension gehen, nur schwer einen Nachfolger finden. Das ist aber noch lange kein Grund, die eigene Pensionskasse aufzugeben. Mit dem Outsourcing der Geschäftsführung und der versicherungstechnischen Verwaltung kann sich der Stiftungsrat der Pensionskasse auf die strategischen und sozialen Aspekte der Pensionskassenführung beschränken und die administrativen und regulatorischen Belange vertrauensvoll an professionell organisierte Dienstleister übergeben.

Automatisierte Prozesse, strukturierte Abläufe und eingespielte Teams, die versiert sind im Umgang mit Aufsichtsbehörden, PK-Experten, Revisionsstellen und Oberaufsichtskommissionen, ermöglichen auch in heutigen Zeiten eine effiziente und nachhaltige Umsetzung der eigenen Pensionskassenlösung. Stiftungsräten und Arbeitgebern bietet sich heute eine Fülle von Angeboten auf dem Pensionskassenmarkt. Aus dieser Vielfalt gilt es, durch eine Evaluation den passenden Dienstleister auszuwählen und sich dadurch die nachhaltige Weiterführung der eigenen Vorsorgelösung zu sichern. Von einem professionellen Team, welches tagtäglich nichts anderes macht, als sich mit der Themenvielfalt der beruflichen Vorsorge auseinanderzusetzen und das hochspezialisierte Wissen für den Mandant einzusetzen, profitieren auch die Versicherten. (Assurinvest/mc/ps)

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