Äquivalenzanerkennung für Schweizer Börse droht auszulaufen

Äquivalenzanerkennung für Schweizer Börse droht auszulaufen
EU-Vizepräsident Maroš Šefčovič,. (© European Union, 2019)

Brüssel – Die EU-Kommission hat am Dienstag einen «Mangel an Fortschritt» beim institutionellen Rahmenabkommen festgestellt. Man sehe daher «keinen Bedarf, eine Entscheidung zu fällen», sagte EU-Vizepräsident Maros Sefcovic. Damit droht die Börsenäquivalenz Ende Juni auszulaufen.

Von einem Journalisten auf die Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse angesprochen, sagte der EU-Vizepräsident, wenn die EU-Kommission «nicht explizit anders entscheidet», laufe die Börsenäquivalenz automatisch am 30. Juni aus. «Ich denke, das ist eine sehr, sehr klare Aussage.»

Die EU-Kommission, inklusive EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie EU-Kommissar Johannes Hahn, hätten alles gemacht, um ein Resultat zu erreichen, sagte Sefcovic weiter. «Wir haben unser Bestes gegeben.» Aus Sicht der Brüsseler Behörde ist es ein faires Abkommen, bei dem die EU «an ihre Grenze» gegangen ist, wie ein Experte erklärte.

Doch die «von der Schweiz in den letzten Monaten gemachte Schritte sind klar ungenügend», heisst es in einem EU-internen Schreiben der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Verlängerung der Börsenäquivalenz, das die Journalisten in Brüssel einsehen konnten. «Der politische Wille, den wir sehen müssen, ist nicht vorhanden.»

Mit Blick auf den Brexit
Weiter heisst es in diesem Kommissionspapier: «Tatsächlich könnte das Auslaufen der Börsenäquivalenz ein Schuss vor den Bug sein». Denn vor allem auch mit Blick auf den Brexit, könne die EU keine weitere «Zeitschinderei und Verwässerung der Binnenmarktregeln» dulden. Es brauche halt jetzt diese «kristallklare Botschaft» an Bern, dass das Rahmenabkommen «so wie es ist, nicht besser sein» könne.

Denn in Brüssel ist man überzeugt, dass der Bundesrat auf Zeit spielt. Er sei nicht bereit, «vor den nationalen Wahlen im Oktober 2019 Zusagen zu machen», heisst es in dem Papier. Gäbe es aber «glaubhaften und dauerhafte» Zusagen aus Bern, sei die EU-Kommission absolut Willens, die Situation erneut zu beurteilen.

Trotz allem, sagte Sefcovic an der Medienkonferenz, blieben die Türen der EU-Kommission bis zum Ende ihres Mandates weiterhin für die Partner aus der Schweiz offen. Das Mandat der aktuellen Kommission endet offiziell am 31. Oktober.

Vorwurf an die Schweiz
In einem letzte Woche adressierten Antwortschreiben an den Bundesrat hatte sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bereit erklärt, über die drei von der Schweiz geforderten Präzisierungen beim Rahmenabkommen zu reden.

Eine erneute Öffnung des Vertragspaketes lehnte Juncker aber entschieden ab. Gleichzeitig setzte er Bern unter Zeitdruck. Am 18. Juni wolle die EU-Kommission das Verhältnis Schweiz-EU diskutieren und Bilanz ziehen, hiess es im Brief.

Tatsächlich kam es vergangene Woche in Brüssel zu einem Treffen zwischen dem Schweizer Unterhändler Roberto Balzaretti und der EU-Kommission.

Doch es geht der Vorwurf an die Schweiz, obwohl im Brief von Bundespräsident Ueli Maurer von «Präzisierungen» gesprochen werde, diese in Wahrheit eine Öffnung der bereits ausgehandelten Texte verlange – und zwar bei den Staatlichen Beihilfen und der Personenfreizügigkeit, konkret bei der Unionsbürgerrichtlinie.

Ausserdem heisst es aus Brüsseler Kreisen weiter, habe es beim Treffen «keinen Willen seitens der Schweiz gegeben», am Text für allfällige Präzisierungen zu arbeiten.

Kurzes Zeitfenster
Doch noch ist es nicht zu spät für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz. Denn gemäss Informationen der EU-Kommission könnten die Mitgliedstaaten innert fünf Tagen einen Entscheid fällen. Aus EU-Kommissionskreisen hiess es am Dienstag, auch kurzfristigere Entscheidungen seien möglich. Dazu brauchen die EU-Staaten aber eine positive Empfehlung der EU-Kommission.

Seitens der Bundesrate hiess es nach dem Entscheid der EU-Kommission: «Der Bundesrat hat mehrmals betont, dass die Verlängerung der Börsenäquivalenz und der Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens nicht verknüpft werden sollten.» Schliesslich erfülle die Schweiz alle Bedingungen für eine unbefristete Börsenäquivalenz.

Werde die Börsenäquivalenz nicht verlängert, dann werde sie die im Juni «beschlossenen Schutzmassnahmen aktivieren, um den Schweizer Finanzplatz zu schützen», heisst es weiter.

Im Dezember 2017 hatte die EU die Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse erstmals nur befristet gewährt und deren Verlängerung an Fortschritte bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen geknüpft. 2018 war diese erneut verlängert worden – bis 30. Juni diesen Jahres. (awp/mc/ps)

EU-Kommission

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert