Bundesrat senkt Vergütungssätze für Solaranlagen weiter

Bundesrat senkt Vergütungssätze für Solaranlagen weiter
Elektroinstallateure bei der Montage einer Dach-Solaranlage. (Foto: CKW)

Bern – Die Betreiber von Solaranlagen bekommen künftig weniger Fördergelder. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nächstes Jahr um bis zu 28% zu senken.

Er verweist in einer Mitteilung auf die sinkenden Preise und die tieferen Gestehungskosten auf dem Photovoltaik-Markt. Der Bundesrat hatte die Ansätze in den letzten Jahren laufend gesenkt. Die neuen Sätze gelten für Anlagen, die nach Inkrafttreten der Verordnungsrevision in Betrieb genommen werden.

Die KEV-Vergütungssätze werden per 1. April und 1. Oktober 2017 gesenkt. Nach dem zweiten Schritt liegen sie bei 13,7 Rappen für angebaute und freistehende Anlagen und bei 15,8 Rappen für integrierte Anlagen. Je nach Anlagengrösse entspricht das einer Reduktion von 10 bis 28%.

Neue Ansätze auch für Kleinwasserkraftwerke
Die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW wird ebenfalls schrittweise gesenkt. Für angebaute und freistehende Anlagen sinkt der Leistungsbeitrag um insgesamt 100 Franken/Kilowatt (kW). Für integrierte Anlagen sinkt der Grundbeitrag um 200 Franken und der Leistungsbeitrag um insgesamt 150 Franken/kW.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten auch für neue Kleinwasserkraftwerke neue Ansätze. Die Grundvergütung sinkt je nach Leistungsklasse um 4 bis 18%, der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50%. Nicht betroffen sind gemäss der Mitteilung Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, jedoch schon vorher einen positiven Bescheid erhalten und die vollständige erste Projektfortschrittsmeldung eingereicht haben. (awp/mc/ps)

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