CO2-Verordnung: Trotz Spielraum für die Wirtschaft erheblicher Korrekturbedarf

CO2-Verordnung: Trotz Spielraum für die Wirtschaft erheblicher Korrekturbedarf
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Mit der heute ablaufenden Anhörungsfrist zur neuen CO2-Verordnung beginnt ein neues Kapitel in der Konkretisierung der Schweizer Klimapolitik nach 2012. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich zufrieden über den Spielraum, den die Wirtschaft im neuen Klimaregime erhalten soll. Trotzdem ortet der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft klaren Korrekturbedarf.

Die Verordnung versuche zwar, die ambitiösen Ziele der Schweizer Klimapolitik mit wirtschaftlicher Effizienz zu verbinden, doch das werde ihr nur gelingen, wenn sie in fünf Punkten verbessert werde, so der sgv: Zunächst sind die Unternehmen, welche bisher massgeblich zu den Fortschritten im Bereich des Klimaschutzes beigetragen haben, nicht schlechter zu stellen. Das Parlament sah ausdrücklich vor, dass Firmen, die im Rahmen der Energieagentur der Wirtschaft ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2012 vermindert haben, diese Reduktionen auch nach 2012 anerkannt erhalten. Das ist im Verordnungsentwurf nicht der Fall.

Der sgv verlangt auch, dass der parlamentarische Wille in zwei weiteren Aspekten respektiert wird: Die Senkenleistung von verbautem Holz und der PET Branche ist anzurechnen und die Ziele der Schweizer CO2-Reduktion gelten per 2020. Der Verordnungsentwurf lässt die Senkenleistung offen und möchte die Ziele bereits im 2019 erreicht haben, was nicht nachvollziehbar ist.

Genaue Messung der Regulierungskosten
Ein Kernanliegen des sgv ist die Mittelverwendung der CO2-Abgabe für Gebäudesanierungen. Damit die höchsten Effizienzstandards erreicht werden, ist nach Ansicht des sgv die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes als erster Schritt der Sanierung unerlässlich. Das ist bei der Verwendung der Abgabe zu berücksichtigen. Letztlich verlangt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft eine genaue Messung der Regulierungskosten dieser Vorlage. Auch die Schweizer Klimapolitik muss sich an Effizienzkriterien messen lassen. Es geht nicht an, dass Unternehmungen auch hier entgegen dem parlamentarischen Willen mit neuen administrativen Kosten belastet werden.

Nur wenn die Verordnung diese fünf Korrekturen aufnimmt, ist sie in der Lage, als sinnvolle Grundlage für die zukünftige Schweizer Klimapolitik gemäss dem Willen des Parlaments zu dienen. Die Reduktion der CO2-Emissionen ist ein wichtiges Anliegen des sgv, das nur mit einem gesamtheitlichen und wirtschaftlichen Ansatz gelingen wird. (sgv/mc)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert