Das sollten Sie über die Festpreisgarantie beim Hausbau wissen

Das sollten Sie über die Festpreisgarantie beim Hausbau wissen
(Bild: © Eisenhans / AdobeStock)

Hartenfels – Der Bau Ihres Traumhauses ist ein aufregendes und einmaliges Abenteuer. Allein schon aus diesem Grund möchten Sie vermutlich sicherstellen, dass jeder Schritt Ihres Projektes wie gewünscht und ohne negative Überraschungen verläuft. Neben einer guten Planung braucht es dafür zuverlässige Baupartner. Wer in Sachen Finanzierung komplett auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich von einem Generalunternehmer einen Festpreis garantieren lassen. Doch was gibt es bei diesem Thema zu beachten?

Was ist eine Festpreisgarantie?

Die Festpreisgarantie stellt eine Preisbindung des beim Hausbau beauftragten Bauunternehmens dar. Sogenannte Generalunternehmer, die die kompletten Leistungen bei einem Hausbau erledigen, bieten häufig Festpreise und einen fixen Fertigstellungstermin an. Die schweizerische SIA-Norm lässt allerdings 10 Prozent Kostenabweichung zu.

Als Bauherr beauftragen Sie bei einem Hausbau zum Festpreis die Gewerke nicht selbst. Der Generalunternehmer übernimmt die komplette Organisation: Er lässt sich Kostenvoranschläge von Malern, Dachdeckern oder Elektrikern geben und vergibt die Aufträge dementsprechend.

In der Höhe des Festpreises spiegelt sich auch das Risiko wider, das das beauftragte Unternehmen mit dieser Vereinbarung eingeht. Der Abschluss von Festpreisverträgen wird in der Baubranche jedoch als vorteilhaft angesehen – in der Regel kommt es dadurch zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand und bürokratischen Hürden.

Das Fixpreis-Modell wird vor allem bei Fertig- und Systemhäusern (Fertighaus Preise) angeboten. Auf Huf-Haus.com finden Interessierte aus Deutschland und der Schweiz weitere Infos zu Fertighäusern zu Festpreisen.

Was ist die SIA-Norm?

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) ist der Berufsverband der Ingenieure und Architekten in der Schweiz. Die SIA-Normen sind eine Sammlung von Regeln, die technische Normen, Regelwerke und allgemeine Bedingungen für das Bauwesen umfassen.

Sie werden von Fachleuten auf grundsätzlich freiwilliger Basis ausgearbeitet und nach Rücksprache mit verschiedenen Interessengruppen (Planer, Bauherren, Bauunternehmer, Lieferanten, Öffentlicher Dienst, Hochschulen) verabschiedet. Die bekannteste ist die seit 2013 gültige SIA-Norm 118: Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten.

Welche Vor- und Nachteile bietet Bauen zum Festpreis?

Wer sich als Bauherr einen festen Preis garantieren lässt, sollte sich über diese Vor- und Nachteile im Klaren sein:

Vorteile von Festpreisen:

  • Man hat für alle Anliegen nur einen einzigen Ansprechpartner
  • Der Preis für die vertraglich zugesicherten Leistungen ist fix
  • Es gibt einen Ansprechpartner hinsichtlich Mängelbehebung
  • Garantierter Einzugstermin
  • Die Ratenzahlungen können nach Baufortschritt erfolgen
  • Man erhält ein schlüsselfertiges Haus
  • Der Bauherr muss nur wenig Verantwortung bis zur Fertigstellung tragen
  • Das Risiko für die Finanzierung trägt zunächst der Bauträger

Nachteile von Festpreisen:

  • Sollte der Generalunternehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Konkurs anmelden, steht der gesamte Bau still
  • Falls die Handwerker nicht ordnungsgemäss vom Generalunternehmer bezahlt werden, können diese den Bauherrn in Regress nehmen (Bauhandwerkerpfandrecht)
  • Bauherr haben wenig bis keinen Einfluss auf die Auswahl der eingesetzten Handwerker

Was sollte man bei der Auftragsvergabe beachten?

Zunächst einmal sollte man sich als Bauherr darüber bewusst sein, dass Generalunternehmer kein geschützter Titel ist. Jeder Bauunternehmer oder Architekt kann demnach diese Selbstbezeichnung wählen. Umso wichtiger ist es, sich Referenzen vorlegen zu lassen und diese zu überprüfen.

Vor Auftragserteilung sollte man vom Generalunternehmer zwingend eine Bankgarantie vorlegen lassen. So können Sie sichergehen, dass bereits entrichtete Gelder nicht verloren gehen und der Bau auch bei einem eventuellen Konkurs der Firma komplettiert werden kann.

Nachdem ein Bauabschnitt abgenommen wurde, kann jeweils die vereinbarte Teilzahlung erfolgen.

In Festpreis-Verträgen sollte unbedingt die Einhaltung der bereits erwähnten SIA-Norm 118 verankert sein. Auf keinen Fall hingegen sollte man einen Vertrag unterschreiben, in dem per Klausel die Mängelrechte an den Bauherrn abgetreten werden. Eine solche Übereinkunft würde den Generalunternehmer aus der Verantwortung entlassen.

Fazit: Festpreisgarantie beim Hausbau

Ein Festpreisvertrag bietet sowohl dem Auftraggeber als auch dem beauftragten Bauunternehmer ein vorhersehbares Szenario. Das garantiert Stabilität für beide Parteien während der gesamten Vertragslaufzeit. Als Bauherr sollten Sie sich jedoch schriftlich garantieren lassen, dass die Umsetzung gemäss SIA-Norm 118 erfolgt. (HH/mc/hfu)


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