Governance-KI fusst auf Lehre von Papst Leo XIV.

Governance-KI fusst auf Lehre von Papst Leo XIV.
Papst Leo XIV.: Neue KI orientiert sich an der Lehre des Papstes (KI-Bild: ChatGPT/Dall-E/pte)

Lublin / Joensuu / Kuopio – Eine neue Künstlicher Intelligenz (KI), die von den Lehren von Papst Leo XIV. inspiriert ist: Das haben Forscher der John Paul II Catholic University of Lublin (KUL) und der University of Eastern Finland entwickelt. Der Algorithmus orientiert sich dabei an der Enzyklika «Magnifica Humanitas» . Details sind in der Fachzeitschrift «AI and Ethics» nachzulesen.

Ethischer KI-Einsatz
Das Modell soll laut den Wissenschaftlern gewährleisten, dass KI-Technologien sicher, fair und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte entwickelt und eingesetzt werden. Das KI-Modell ist von den KUL-Soziologen Stanisław Fel und Jarosław Kozak sowie der leitenden Forscherin Marta Choroszewicz von der University of Eastern Finland entwickelt worden.

Die Autoren haben sich im Zuge der Entwicklung mit der Frage beschäftigt, welche Prinzipien die Verteilung von Macht und Verantwortung bestimmen sollten, damit die Beteiligung mehrerer Institutionen nicht dazu führt, dass letztlich niemand für die Funktionsweise eines Systems verantwortlich ist. Ziel ist es, Verantwortlichkeiten der Akteure zu benennen.

Verantwortlichkeiten
Der Algorithmus, der unter anderem vom Staat eingesetzt werden soll, zeichnet sich dadurch aus, dass er die Beteiligung von Regierungen, Tech-Giganten, Experten, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürgern und internationalen Institutionen mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten verbindet. Ihre Beteiligung werde von acht Grundprinzipien bestimmt.

Konkret nennen die Wissenschaftler dabei die Menschenwürde, das Gemeinwohl, die universelle Bestimmung der Güter, soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Subsidiarität, gemeinsame Verantwortung sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Für Sozialleistungen
Die Handhabung der neuen KI im Alltag soll wie folgt funktionieren: Wird KI beispielsweise eingesetzt, um den Anspruch auf Sozialleistungen zu prüfen, darf ein Algorithmus die Beurteilung eines Antrags unterstützen, aber nicht die verantwortliche menschliche Entscheidungsfindung ersetzen. Eine konkrete Person muss weiterhin verantwortlich sein.

Antragsteller sollten nach dem Willen der Fachleute eine verständliche Erklärung erhalten und auch das Recht haben, die Entscheidung anzufechten. Darüber hinaus sollte das KI-gestützte System unabhängigen Prüfungen und einer Aufsicht unterliegen, an der auch Vertreter jener Gruppen beteiligt sind, die von seinen Entscheidungen betroffen sind, heisst es abschliessend. (pte/mc/ps)

Original-Beitrag bei pressetext

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