ICTswitzerland: «Es braucht einen vernünftigen Mittelweg ohne Vermischung der 1. und 2. Säule»

ICTswitzerland: «Es braucht einen vernünftigen Mittelweg ohne Vermischung der 1. und 2. Säule»
Andreas Kaelin, Geschäftsführer von ICTswitzerland.

Zürich – Der Bundesrat hat einen neuen Lösungsvorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (2. Säule, BVG) in die Vernehmlassung geschickt. ICTswitzerland, der Dachverband der ICT-Wirtschaft, begrüsst einzelne Teile der Vorlage, lehnt sie insgesamt jedoch ab. Denn aus Sicht von ICTswitzerland ist der Vorschlag aus mehreren Gründen nicht mehrheitsfähig:

  • Der Koordinationsabzug ist zu tief und belastet somit gerade junge Erwerbstätige mit tiefen bis mittleren Einkommen zu stark. Die Abgaben wären drei- bis fünfmal höher.
  • Um die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent zu kompensieren greift der Bundesrat auf das Umlageverfahren zurück und vermischt die 1. und 2. Säule. Ein Giesskannenprinzip ohne zeitliche Begrenzung ist klar abzulehnen.
  • Es braucht keine unnötige Altershürde bei der Altersvorsorge. Die Rentenvorsorge muss bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich sein.
  • Teilzeitarbeit nimmt zu. Dem muss mit besseren Modellen Rechnung getragen werden.

Die berufliche Vorsorge muss aufgrund der steigenden Lebenserwartung und ungenügenden Anlagerenditen der Pensionskassen revidiert werden. ICTswitzerland sieht die Notwendigkeit und unterstützt deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent. Auch teilt der Dachverband die Ansicht, dass es Kompensationsmassnahmen braucht, damit die Übergangsgenerationen keine schmerzlichen Leistungskürzungen erleiden. Die Kompensation darf jedoch nicht unbegrenzt und pauschal mit der Giesskanne erfolgen. Und sie darf auf keinen Fall zu einer unnötigen Vermischung der 1. und 2. Säule führen und damit das bewährte Drei-Säulen-Modell aushöhlen.

ICTswitzerland hat sich mit den verschiedenen Lösungsvorschlägen auseinandergesetzt und spricht sich grundsätzlich für den Lösungsvorschlag der «Allianz für einen vernünftigen Mittelweg» aus, der zwischen dem Vorschlag des Bundesrats und dem Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes liegt.

Andreas Kaelin, Geschäftsführer von ICTswitzerland, fasst die Hauptanliegen des erarbeiteten Mittelweges in wenigen Worten zusammen: «Der vernünftige Mittelweg bejaht die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Er zeigt ein Modell für individualisierte statt fixe Koordinationsabzüge, sodass Personen mit tiefen Einkommen im Arbeitsleben nicht zu stark belastet werden und plädiert dafür, dass Vorsorgen auch für 18- bis 24-Jährige mit Altersgutschriften von 9 Prozent möglich sein soll (heute erst ab 25 Jahren). Und nicht zuletzt unterstützt er grundsätzlich eine Übergangsregelung, damit für betroffene Generationen kein Leistungsabbau droht. Diese darf jedoch nicht pauschal mit der Giesskanne erfolgen und schon gar nicht die bewährte Trennung der 1. und 2. Säule auflösen. Als Alternative wird eine prozentuale, linear abgestufte Erhöhung des BVG-Altersguthabens während 10 Jahren vorgeschlagen, das aus den vorhandenen Rückstellungen der Pensionskassen finanziert werden soll.»

In der folgenden Tabelle werden die zentralen Elemente des Modells für einen vernünftigen Mittelweg im direkten Vergleich zum Vorschlag des Bundesrats sowie des Gewerbeverbands dargestellt:

ICTswitzerland

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert