Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,5%

Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,5%
(Foto: eccolo - Fotolia.com)

Grenchen – Der schweizweite Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 1,50%, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilt. Der hypothekarische Referenzzinssatz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2017 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,61 Prozent auf 1,58 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. (BWO/mc/pg)

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