sgv: Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig

sgv: Ein Vermögensverwaltungsgesetz macht FIDLEG/FINIG überflüssig
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:

Bern – Bestehende Gesetzesgrundlagen und ein Vermögensverwaltungsgesetz machen die neuen Finanzdienstleistungsgesetze FIDLEG und FINIG überflüssig. Diese Grossgesetze sind unver­hältnismässig und führen zu jährlichen Regulierungskosten von 300 Millionen Franken. Der Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Eine stärkere Aufsicht, mehr Kundenschutz und ein bes­serer Marktzugang können ohne die überdimensionierten Finanzdienstleistungsgesetze einfa­cher und ohne negative Auswirkungen für KMU und Privatkunden erreicht werden.   

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sind zwei überdi­mensionierte Grossgesetze, die es in dieser Form zur Erreichung der anvisierten Ziele gar nicht braucht. Im Gegenteil: sie führen zum Ausschluss von KMU als Kunden und Anbieter des Finanzplat­zes Schweiz und verursachen unnötige Regulierungskosten von rund 300 Millionen Franken jährlich. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV und das Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen (Forum SRO) fordern die Rückweisung der beiden Gesetze. Als Gegenvorschlag fordern sie einfache Anpassungen im Börsen- und Effekten­händler-Gesetz und ein schlankes Gesetz für Vermögensverwalter.

Finanzplatz ist bereits stark reguliert
Der Schweizer Finanzplatz ist bereits stark reguliert. Die Ziele, die mit den neuen Finanzdienstleis­tungsgesetzen erreicht werden sollen, können einfacher und ohne finanziellen und strukturellen Scha­den bei KMU und Privatkunden erreicht werden. „Besserer Kundenschutz und eine stärkere Aufsicht bespielsweise von Vermögensverwaltern kann mit einer Anpassung der bestehenden Grundlagen und einfachen Regulierungen der Vermögensverwalter erreicht werden“, sagt Martin Neese, Präsident des Forums SRO.

„FIDLEG und FINIG sind als Querschnittsgesetze nicht geeignet, den Marktzugang zur EU für Finanz­dienstleister zu erreichen“, ergänzt Alexander Rabian, Vorsitzender der Selbstregulierungsorganisati­on des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter VSV. Auch mit den neuen Gesetzen ent­scheidet jedes EU-Land separat, ob Finanzdienstleister aus der Schweiz Zugang erhalten oder nicht. „Das Ziel des Marktzugangs zur EU erreichen wir schlanker und einfacher mit der Revision bestehen­der Gesetze“, so Rabian.

„Die Finanzdienstleistungsgesetze dürfen nicht zum Selbstzweck eingeführt werden“, fordert auch Henrique Schneider vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv. „Wir bekennen uns zu hohen Stan­dards beim Kundenschutz und zu einer griffigen und starken Aufsicht der Finanzdienstleister. Das erreichen wir mit dem Gegenvorschlag des Gewerbes besser als mit FIDLEG und FINIG.“ (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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