sgv: Flankierende Massnahmen sollen kein Papiertiger sein

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR), mit spürbaren Sanktionen gegen die Scheinselbst­ständigkeit vorzugehen. Er ist auch einverstanden, dass die Frage der Solidarhaftung in einer separaten Vorlage behandelt wird.

Die WAK-SR folgt dem Bundesrat, indem sie sich für eine Ergänzung der flankierenden Massnahmen ausspricht. In erster Linie sollen die Behörden neue Sanktionsbefugnisse bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen erhalten. Damit sollen Lücken in der bestehenden Gesetzgebung geschlossen und der Vollzug effizienter gestaltet werden.

Absage an Regulierungsschub
Der sgv ist mit diesen Korrekturen der heute ungenügenden Praxis einverstanden. Sie dürfen aber weder zu einem Regulierungsschub noch zu bürokratischen Exzessen führen. Auf den Aufbau eines aufwändigen Kontrollapparats ist zu verzichten. Der sgv begrüsst die von der WAK-SR vorgenommene Ausgliederung der Solidarhaftung aus der Gesetzesrevision voll und ganz. Eine solche Massnahme wäre ein massiver Eingriff in die Vertrags­freiheit. Zudem dürfte sich die Solidarhaftung in der Praxis als KMU-feindlich erweisen, weil grosse Firmen aufgrund des Haftungsrisikos vermehrt Unteraufträge selber ausführen würden. Die KMU kämen als Subunternehmer entsprechend weniger zum Zuge.

Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft  vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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