sgv: Nein zu Europäischer Landschaftskonvention

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Mit ihrem Anspruch, die Landschaft in all ihren Aspekten zu schützen, eine Planungsvorgabe zu machen und die Bevölkerung «erziehen» zu wollen, geht die Europäische Landschaftskonvention zu weit. Zudem widerspricht sie der Bundesverfassung. Deshalb lehnt sie der Schweizerische Gewerbeverband sgv ab.

Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes, als Lebensraum für die Bevölkerung, als wirtschaftliche Ressource, als Standortfaktor und als ökonomisches Umfeld eine bedeutende Rolle. Die Schweiz verfügt bereits über eine effektive Regulierung, die sowohl die Landschaft, die Natur wie auch das Wohlbefinden des Menschen fördert und schützt, aber auch die politischen Traditionen der Schweiz beachtet, namentlich der Subsidiarität der Gemeinden und Kantone und der direkten Demokratie. Dafür setzt sich der sgv ein.

Nicht über das Ziel hinausschiessen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hält es aber für wenig sinnvoll, diese Instrumente einem völkerrechtlichen Abkommen zu unterstellen, an dessen Weiterentwicklung die Schweiz nur unwesentlich beteiligt sein wird. Zudem ist der Schutz der Landschaft eine originär kantonale Aufgabe.

Bevölkerung soll «erzogen» werden

Neben der Beschneidung der kantonalen Hoheit verlangt die ELK die Sensibilisierung und «Erziehung» (Zitat) der Bevölkerung in Sachen Landschaftsschutz. Selbstverständlich sind die Anliegen umfassender Aspekte der Raumplanung und Ökologie der breiten Öffentlichkeit näher zu bringen, doch einerseits ist Bildung eine kantonale Angelegenheit und andererseits ist das Schweizer Volk mündig. (sgv/mc/ps)

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