Steuerstreit: Steinbrück bleibt bei Kritik am Steuerabkommen

Steuerstreit: Steinbrück bleibt bei Kritik am Steuerabkommen

Kanzlerkandidat Peer Steinbrück.

Berlin / Düsseldorf – SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat seine Kritik am geplanten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bekräftigt. Er könne dem Abkommen in der jetzigen Form nicht zustimmen, sagte Steinbrück am Montag in Berlin nach seiner einstimmigen Nominierung zum SPD-Kandidaten durch den Parteivorstand.

Die Schweiz müsse sich bei der Aufdeckung von Steuerbetrug mehr engagieren. Steinbrück fügte hinzu, hierbei sei nicht die Souveränität der Schweiz angesprochen, sondern die Souveränität Deutschlands. Deutschland müsse seine Steuerbürger «steuerehrlich» machen können, es gehe hier um mehr Gerechtigkeit. Steuerbetrug sei für die SPD nicht nebensächlich.

Bundesfinanzministerium sieht nach wie vor Chancen für Abkommen
Trotz der ablehnenden Haltung der von SPD und Grünen regierten Länder sieht das Bundesfinanzministerium im Bundesrat noch Chancen für das Abkommen. Hier setzt man darauf, dass die Länder eine Perspektive brauchen, hinterzogene Steuern einzutreiben, wenn der Markt für Steuer-CDs tot ist. In der Behörde von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehen die Beamten davon aus, dass alle interessanten Daten inzwischen verkauft sind.

Wenn diese Daten-Quelle wegfiele, ohne dass es ein deutsch-schweizerisches Abkommen gäbe, hätte der Fiskus bei Steuersündern mit Schweizer Bankkonto vollständig das Nachsehen, wirbt das Ministerium um Zustimmung der Länder. Der Bund geht davon aus, dass das Abkommen dem deutschen Fiskus rund 10 Mrd EUR einbrächte. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hält dies für unrealistisch.

Schweiz will künftig Gruppenanfragen zulassen
Das Bundesfinanzministerium weist dagegen sein Argument zurück, vor dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens zum Jahresbeginn 2013 könnten Kriminelle ihr Geld noch rechtzeitig in andere Steueroasen verschieben. Die Schweiz habe zugesagt, bei substanziellen Verdachtsfällen künftig Gruppenanfragen zuzulassen. Auf weitere Nachverhandlungen liessen sich die Eidgenossen aber sicher nicht mehr ein.

Nicht zutreffend sei das Argument der Abkommensgegner, dass die USA mit der Schweiz ein viel strengeres Abkommen vereinbart hätten. Hier gebe es lediglich zivilrechtlich geschlossene Abkommen einzelner Schweizer Grossbanken mit US-amerikanischen Steuerbehörden, die aber juristisch angefochten worden seien.

«Nicht nur Zierfische nach dem Zufallsprinzip» 
Ziel des deutschen Fiskus müsse es sein, die Masse der deutschen Anleger bei allen 370 Schweizer Banken zu besteuern «und nicht nur Zierfische nach dem Zufallsprinzip». Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass bis zu 280 Milliarden Euro deutsches Kapital bei Schweizer Banken verwaltet wird – etwa die Hälfte von privaten Anlegern.

Das noch nicht ratifizierte Abkommen sieht vor, dass Steuerhinterzieher zwischen 21 und maximal 41% ihres Altvermögens an den Fiskus nachzahlen. Dabei dürfen sie anonym bleiben. Künftige Erträge deutscher Anleger in der Schweiz sollen wie in Deutschland mit 26,4% (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert werden. (awp/mc/ps)

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