Stromabkommen mit EU: sgv begrüsst im Grundsatz die Begleitmassnahmen

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst im Grundsatz die Begleitmassnahmen zum Stromabkommen und fordert eine realistische und technologieoffene Energiepolitik.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert eine Stärkung der Versorgungssicherheit unseres Landes mit Strom. Das geplante Stromabkommen ist in diesem Kontext zu beurteilen. Weiter braucht es einen Zubau von Kraftwerken und eine Abkehr vom Technologieverbot.
Nebst Versorgungssicherheit brauchen unsere KMU kostengünstigen Strom. Dabei spielen – nebst dem Strompreis – auch Netznutzungstarife sowie die diversen Umlagen und Förderbeiträge, die mitbezahlt werden müssen, eine Rolle. Letztlich zählt für die KMU die Gesamtsumme. Daran sind die heutigen Entscheide des Bundesrates dereinst zu messen.
Die heute vom Bundesrat präsentierten Eckpunkte zur Umsetzung des Stromabkommens mit der EU sind ein Bündel an Massnahmen, die alle die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Elektrizität sicherstellen sollen.
Für die KMU und privaten Haushalte relevant ist die im Zuge der Umsetzung des Stromabkommens zu erfolgende Marktöffnung. Die Grenze, ab der in den freien Markt gewechselt werden kann, beträgt heute 100‘000 kWh. In Zukunft soll sie auf 50‘000 kWh Jahresverbrauch halbiert werden. Neu ist, dass ab diesem Stromverbrauch in den freien Markt gewechselt werden muss, was für viele KMU eine Umstellung bedeutet. Darunter kann man, muss man aber nicht, in der nach wie vor bestehenden Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben. Ein unterjähriger Wechsel in beide Richtungen ist – solange der Verbrauch maximal 50’000 kWh beträgt – gewährleistet. Diese Schwelle ist relativ tief. Die Auswirkungen auf die KMU in den verschiedenen Branchen sind im Detail zu prüfen.
Um diesen bedeutenden regulatorischen Wechsel – insbesondere für KMU, die auf den freien Strommarkt kommen – abzufedern, sieht der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen vor, um die Markttransparenz zu erhöhen und den Marktmissbrauch zu minimieren. So müssen die Verträge Anforderungen einhalten hinsichtlich Leistungen, Qualität, Tarifen, Vertragsdauer, Kündigungsmoda-litäten, Haftung oder Streitbeilegung. Grössere Stromlieferanten müssen Verträge mit dynamischen, wie auch mit fixen Preisen anbieten, letztere erhöhen die Berechenbarkeit für die KMU. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen.
Ob die Strompreise aufgrund der Marktöffnung letztlich sinken werden oder nicht ist heute schwer abzuschätzen. In der Regel führt mehr Wettbewerb – wie er nun eingeplant ist – zu tieferen Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten. (sgv/mc/ps)