Vermittlung soll Steuerabkommen in Deutschland retten

Vermittlung soll Steuerabkommen in Deutschland retten
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (Bild: © Bundesministerium der Finanzen, Ilja C. Hendel)

Finanzminister Wolfgang Schäuble: Letzte Chance für das Steuerabkommen mit der Schweiz. (Foto: Bundesministerium der Finanzen, Ilja C. Hendel)

Berlin – Die deutsche Bundesregierung will im Vermittlungsausschuss doch noch die Zustimmung der Länder zum Steuerabkommen mit der Schweiz erreichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin auf Initiative von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), den gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Am vergangenen Freitag war das umstrittene Abkommen in der Länderkammer am Widerstand der SPD- und Grünen-geführten Länder gescheitert.

In der Schweiz hat es dagegen bereits alle parlamentarischen Hürden genommen. Nachverhandlungen lehnt Bern bisher ab. Es ist daher bisher nicht erkennbar, dass im Vermittlungsverfahren die bereits vereinbarten Regelungen noch geändert werden können.

Walter-Borjan: Vermittlungsverfahren chancenlos
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gibt einem Vermittlungsverfahren keine Chance. Das Abkommen werde «durch eine Kompensation bei anderen Streitfragen des Vermittlungsausschusses nicht akzeptabel», sagte er der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» (Mittwoch). Schäuble werde mit Geschacher bei den Ablehnern des Steuerabkommens nicht weiterkommen.

Nach Koalitionsschätzungen sollen allein 2013 bis zu zehn Milliarden Euro in die Kassen der deutschen Haushalte fliessen. SPD und Grüne bezweifeln diese Schätzungen und haben schon signalisiert, sich von solchen Angeboten nicht ködern zu lassen.

Walter-Borjans sieht Kurswechel bei Schweizer Banken
Walter-Borjans sieht mittlerweile einen Kurswechsel der Schweizer Banken beim Thema Schwarzgeld. Es zeige sich, dass die Banken «darüber nachdenken, von ihren deutschen Kunden Selbstanzeigen zu fordern». Das wäre «eine gute Voraussetzung für ein wirklich zielgerichtetes Abkommen». Offenbar ist diese neue Praxis vor allem auf den Druck der USA auf Schweizer Banken zurückzuführen, die Schwarzgelder amerikanischer Bürger preiszugeben.

Nach dem Abkommen soll auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden – anonym und rückwirkend für zehn Jahre. Künftige Erträge sollen ab 2013 genauso besteuert werden wie in Deutschland. SPD- und Grün-geführte Länder lehnen vor allem die Regel für Alt-Schwarzgeld ab. (awp/mc/pg)

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