Affäre Hildebrand: Hermann Lei und Bankinformant zu Geldstrafen verurteilt

Affäre Hildebrand: Hermann Lei und Bankinformant zu Geldstrafen verurteilt
Philipp Hildebrand., Vize-Verwaltungsratschef von Blackrock.

Schuldsprüche in der Affäre um Bekanntmachung von Devisengeschäften des damaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand.

Zürich – Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch den Thurgauer Kantonsrat und Rechtsanwalt Hermann Lei sowie einen früheren Angestellten der Bank Sarasin zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Laut Gericht hat das Duo ethisch fragwürdige Dollartransaktionen des damaligen Nationalratspräsidenten Philipp Hildebrand mittels eines illegalen Vorgehens aufgedeckt. Es hätten andere, legale Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen Hildebrand bestanden.

An der Urteilseröffnung vom Mittwoch war nur Hermann Lei (43) am Bezirksgericht Zürich erschienen. Der Mitbeschuldigte Reto T. (43) war aus gesundheitlichen Gründen dispensiert. Der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli verlas zunächst die beiden Entscheide.

Lei wurde wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses sowie versuchter Verleitung zu Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 340 Franken verurteilt. Wobei Lei die 40’800 CHF bei einer Probezeit von zwei Jahren nicht bezahlen muss. Erheblich milder kam der Bankinformant Reto T. davon. Er wurde wegen Verletzung des Bankgeheimnisses sowie mehrfacher Verletzung des Geschäftsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 CHF verurteilt.

Beide heute zerstrittenen Beschuldigten müssen für eine Gerichtsgebühr von je 5’000 CHF aufkommen und wurden solidarisch verpflichtet, dem Geschädigten Hildebrand eine Prozessentschädigung von 10’886 CHF zu bezahlen.

Lei war kein Anwalt von Reto T.
Bei der kurzen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Aeppli aus, dass sich Reto T. vergebens auf das Anwaltsgeheimnis berufen habe. So sei Lei nicht als sein Anwalt aufgetreten. Reto T. habe dem Mitbeschuldigten weder eine Vollmacht gegeben noch einen Vorschuss bezahlt. Lei habe als Kollege und nicht als Anwalt gehandelt, befand das Gericht und schloss auch eine Nötigung durch Lei aus. Es verneinte bei Reto T. einen aussergewöhnlichen Rechtfertigungsgrund, da auch der Weg über seine Bank offen gestanden hätte. Doch diesen habe Reto T. nie beschritten.

Auch Lei hätte andere Wege gehen können, so das Gericht. Gemäss den Aussagen der Beteiligten sowie des E-Mail-Verkehrs sei erwiesen, dass Lei versucht hatte, Reto T. dazu zu bringen, geheime Dateninformationen an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Lei hätte sich aber beispielsweise legal an den Aufsichtsrat der Nationalbank wenden können, sagte Aeppli.

«Lei wollte Hildebrand aus dem Amt entfernen», erklärte der Vorsitzende und leitete damit zur Strafzumessung über. Wobei das Gericht das Verschulden der beiden Beteiligten unterschiedlich gewichtete.

Ideele Ziele bei Reto T.
Bei Reto T. sprach das Gericht von ideellen Zielen als Tatmotiv. Das Verschulden sei deswegen sehr leicht. Der Bankangestellte habe die Daten über Hildebrand nicht breit streuen wollen. Reto T. sei es darum gegangen, die ethisch fragwürdigen Dollar-Transaktionen des damaligen Nationalbank-Präsidenten vor der Einführung der Euro-Untergrenze aufzudecken.

Reto T. sei zudem weitgehend geständig. Nicht zuletzt liege wegen der langen Verfahrensdauer eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vor. Das Gericht lastete Reto T. einzig drohende und beleidigende E-Mails während der Strafuntersuchung an. Zudem trat es auf seine Forderungen nach Schmerzensgeld nicht ein.

Politisches Ziel bei Lei
Das Gericht stufte das Verschulden von Lei als weniger leicht ein. Auch bei ihm sei kein finanzielles Interesse vorgelegen, allerdings ein politisches, erklärte Aeppli. Mit der Zusammenarbeit mit Blocher und der Medienpräsenz habe Lei auf einen Sprung in seiner politischen Karriere gehofft. Das Gericht lastete Lei auch teilweise weniger ausführliche und zögerliche Geständnisse an. Dies führte bei Lei zu einer deutlich höheren Geldstrafe.

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Beide Beschuldigten können Berufung einlegen und die Entscheide an das Zürcher Obergericht weiterziehen.  (awp/mc/pg)

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