Das Geschäft mit Verbrauchern – Neues aus der Finanzwelt Deutschlands

Das Geschäft mit Verbrauchern – Neues aus der Finanzwelt Deutschlands
Geldautomat (Bild: mrganso /pixabay.com)

Frankfurt – Deutsche Privatkunden haben es bei Banken derzeit nicht leicht. Während die Gebührenfreiheit in vielen Häusern längst abgeschafft wurde, drehen andere an der Dispozinsen-Schraube. Demgegenüber stehen Geldhäuser, die einen völlig anderen Weg gehen und mit Startguthaben oder ähnlichen Lockangeboten Neukunden für sich gewinnen möchten. Besonders gespannt, blickt die Finanzwelt derzeit auf C24 – die Open Banking Plattform von Vergleichsportal Check24.

Verbraucher in Deutschland werden von ihren Kreditinstituten vermehrt zur Kasse gebeten – die Gebühren für Girokonten steigen. Auch im Herbst 2020 drohen erneut viele Geldhäuser an der Preisschraube zu drehen. Neue Preismodelle sind längst ankündigt und dürften erneut für Ärger unter Bankkunden sorgen. Auch der Umstieg auf reine Online-Konten ist längst kein Garant mehr für Gebührenfreiheit.

Gebühren satt
Unter den Banken, die kostenlose Konten abschaffen, wie Sparda-Bank München oder ING, findet sich nun auch die Commerzbank: Seit 1. Oktober gibt es dort das gebührenfreie Girokonto nicht mehr. Während sich für Bestandskunden nichts ändern soll, müssen Neukunden auf einen regelmässigen Geldeingang achten. Liegt dieser unter 700 Euro, werden pro Monat 9,90 Euro fällig. Die Volksbank erhöht wiederum vielerorts die Dispozinsen auf das Niveau vor der Corona-Pandemie, wodurch viele Verbraucher zusätzlich belastet werden und das Risiko einer Verschuldung steigt. Die Mehrwertsteuersenkung ist in Anbetracht derartiger Kosten ein schwacher Trost.

Kostenlose Konten sind rar, aber nicht verschwunden
Obwohl die Anzahl an Gratiskonten sinkt, besteht bei wechselfreudigen Verbrauchern Grund zur Freude. Diejenigen, die den Banken-Wechsel nicht scheuen, können weiterhin von preiswerten oder gar kostenlosen Konten profitieren. Wie der Bankenvergleich unter girokontopraemie.com verdeutlicht, hat die Hypovereinsbank (HVB) mit ihrem neuen PlusKonto eines der derzeit interessantesten Angebote in petto. Neben einem 100 Euro Amazon-Gutschein als Prämie gewährt das Geldhaus eine Preisgarantie von fünf Jahren auf das kostenlose Girokonto. Grundsätzlich müssen Verbraucher in der Bundesrepublik einen kritischen Blick auf potenzielle Gebührenänderungen werfen. Ob für Kontoführung, Überweisungen oder gar das Geldabheben am Schalter. Wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zeigt, drohen auch am Schalter Kosten.

Bankgebühren für Bargeldabhebungen als zulässig erklärt
Nicht nur die Kosten für Kontoführung und die Bearbeitung von Buchungsposten legen zu. Sogar das Abheben von Bargeld an den Automaten der Banken ist vielerorts längst nicht mehr kostenlos. Wie die Unternehmensgruppe Haufe Group unter haufe.de Anfang Oktober berichtete, hat der BGH das Erheben eines Entgelts für Bargeldabhebungen seitens Banken als zulässig erklärt. Die Freipostenregelung ist in diesem Zusammenhang nicht mehr nötig. Diese sah vor, dass Bankkunden pro Monat ein Minimum an kostenlosen Bareinzahlungen und Barauszahlungen gewährt werden musste. Diese Regelung hat der BGH mit der Entscheidung aufgegeben, dass Banken dafür Gebühren in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis vorsehen dürfen. Begründet wurde die Entscheidung mit der Umsetzungsregelungen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die seit 2009 gültig ist und der Nachfolgerichtlinie aus dem Jahr 2015. Demnach müssen Auftraggeber für beanspruchte Zahlungsdienste, darunter gemäss § 1 Abs. 1, Abs. 2 ZAG Bareinzahlungen und Barabhebungen, vereinbarte Entgelte an Zahlungsdienstleister entrichten.

Allerdings darf die Höhe derartiger Gebühren Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Gemäss § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB unterliegen die Entgeltklauseln der richterlichen Inhaltskontrolle – Banken dürfen Verbraucher durch überhöhte Entgelte nicht benachteiligen. Unter anderem sei das Erheben einer Gebühr unzulässig, wenn Kunden durch eine Bareinzahlung ein überzogenes Girokonto ausgleichen, „da der Kunde durch die Einzahlung lediglich eine vertragliche Verpflichtung gegenüber der Bank erfülle“, so die Online Redaktion der Haufe Group.

Neue Open Banking PlattformC24 in den Startlöchern
Vergleichsportale sind gefragt. Ob in der Schweiz, Europa oder global. In Deutschland gehört das Vergleichsportal Check24 neben Verivox zu den beliebtesten Anbietern. Jetzt will die Check24 Unternehmensgruppe mit C24 eine eigene Bank hervorbringen. Laut Impressum der offiziellen Internetpräsenz liegt der Sitz der C24 Bank GmbH in Frankfurt am Main. Wie der führende Newsletter der deutschen Banken- und Fintech-Branche finanz-szene.de zum Pricing der Check24 Bank zusammengefasst hat, sind drei Kontenmodelle geplant:

  • Das C24 Smartkonto ohne Grundgebühr
  • Das C24 Pluskonto für 5,90 Euro im Monat
  • Und das C24 Maxkonto für 9,90 Euro monatlich

Beim Smartkonto sollen Kunden im Euro-Raum künftig vier Abhebungen kostenlos durchführen können. Beim Maxkonto könnten acht Abhebungen gratis sein. Wie die Redaktion der Nachrichtenseite unter businessinsider.de erklärt, gibt es jedoch auch kritische Stimmen zum künftigen Angebot der C24. Im Gespräch hätte Verbraucherschützer Thomas Beutler gewarnt, dass Check24 auf den Einblick in Zahlungsdaten abzielt, um Verbrauchern künftig passgenauere Vertragsangebote unterbreiten zu können. Laut Beutler könnte die Nutzung der C24-Plattform für das Unternehmen eine „Goldgrube“ darstellen, wenn die Kundschaft beispielsweise alle ihre Konten damit verknüpft. So könnte sich die Unternehmensgruppe Einblick in sämtliche Kontenbewegungen sichern. Das Interesse an derartigen Daten sei gerade aus Sicht einer Vermittlungsplattform für diverse Dienstleistungen und Produkte entsprechend gross. (gk/mc/hfu)


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