Der Moneycab-Börsenblog: Weihnachtsgeld für Immobilienbesitzer

Der Moneycab-Börsenblog: Weihnachtsgeld für Immobilienbesitzer

Berlin – Mehr Gerechtigkeit wagen! Diese über alle Parteien gültige Devise gilt besonders in der Vorweihnachtszeit, weshalb die letzte aktive deutsche Bundesregierung noch vor den Wahlen ein Gesetz beschlossen hat, dass nun vor den Feiertagen in Kraft tritt. Vermieter dürfen von ihren Mietern erstmals eine sogenannte 13. Monatsmiete verlangen, deren Höhe bis zu 80 Prozent einer regulären Monatsmiete entsprechen darf. Damit sollen Immobilienbesitzer endlich mit regulären Arbeitnehmern gleichgestellt werden, die in vielen Branchen gegen Ende des Jahres mit einem Zusatzgehalt («Weihnachtsgeld») rechnen können. Wer seine Immobilie nicht vermietet („Selbstnutzer“) darf die 13. Monatsmiete als Werbekostenpauschale von der Steuer absetzen.

Die neue Regelung gab das Justizministerium nach jahrelangem Gutachterstreit und zähen Verhandlungen mit den Vermieterverbänden bekannt. Auf Seiten der Vermieter, aber auch der gesamten Immobilienbranche, vom Ring Deutscher Makler bis zum Baunebengewerbe herrscht über den Beschluss hohe Zufriedenheit. Selbst der Schweizerische Hauseigentürmverband (HEV) zeigt Interesse und will die Regelung auf seine Traktandenliste setzen.

„Das ist wie ein gigantisches Konjunkturprogramm“, lässt sich RDM-Präsident Kai Lakai zitieren. Bekannterweise hängen die Vermittlungsprovisionen von der Jahreskaltmiete ab. Der Deutsche Vermieterschutzbund DVSB nahm explizit Stellung: «Seit Jahrzehnten müssen schwer gebeutelte Vermieter mit ansehen, wie einfache Angestellte an Weihnachten mit ihrem 13. oder gar 14. Monatsgehalt prahlen. Jetzt bekommen auch die Immobilienbesitzer für ihren volkswirtschaftlich bedeutenden Beitrag die verdiente Entlohnung.“ Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich jetzt verstärkt Investitionen in die Bestandsimmobilien und ist froh, dass „diese Gerechtigkeitslücke gegenüber den Arbeitnehmern geschlossen wurde“. So der Originalton aus dem Ministerium.

Bis spätestens 21. Dezember (Winteranfang) haben Vermieter jetzt Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, ob sie die 13. Monatsmiete in Anspruch nehmen. Um Härtefälle zu vermeiden, können Mieter mit einem steuerbaren Einkommen von unter 10000 Euro eine allfällig entrichtete 13. Monatsmiete von der Steuer absetzen. (Achtung Satire)

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