EU einig über «Hackordnung» bei Bankenpleiten

EU einig über «Hackordnung» bei Bankenpleiten

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. (Bild: Credit © European Union, 2013)

Strassburg / Brüssel – Bei Bankenpleiten werden in Europa künftig vor allem Aktionäre und Gläubiger in die Pflicht genommen. Steuerzahler dagegen werden geschont. Unterhändler von EU-Staaten, Europaparlament und EU-Kommission einigten sich in der Nacht zum Donnerstag auf ein EU-Gesetz, das von 2016 an gelten soll.

Die Richtlinie wird das Regelwerk zur Schliessung und Sanierung von maroden Banken ergänzen – das sogenannte Abwicklungssystem soll in der kommenden Woche von den europäischen Finanzministern endgültig gebilligt werden. Offiziell abgesegnet werden muss der Kompromiss auch noch vom Europaparlament.

Haftung: Aktionäre und Anleihengläubiger an erster Stelle
Die Reihenfolge hatten die EU-Finanzminister bereits im Juni festgelegt: Aktionäre und Anleihengläubiger stehen an erster Stelle. Danach werden ungesicherte Einlagen herangezogen, wobei Sparer mit weniger als 100 000 Euro verschont bleiben. Reicht das nicht, müssen nationale Rettungsfonds einspringen, in die die Banken selbst einzahlen. In Deutschland gibt einen solchen Fonds, auf europäischer Ebene wird er erst in den nächsten zehn Jahren aufgebaut. Nur als Notfall-Lösung kann sich ein Land zuletzt Geld vom Steuerzahler über den Rettungsfonds ESM holen.

«Unter diesen neuen Regeln werden massive Rettungsaktionen von Banken mit ihren Folgen für die Steuerzahler endlich der Vergangenheit angehören», erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Die Vorgaben, die für alle 28 EU-Länder gelten, erlauben den Behörden einzugreifen, bevor Probleme auftreten. Während der Finanzkrise hatten die EU-Staaten rund 1,6 Billionen Euro in marode Banken gesteckt. (awp/mc/upd/ps)

 

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