Europas Bankenaufsicht: Einheitliche Standards für Regulierer

Europas Bankenaufsicht: Einheitliche Standards für Regulierer

Thomas Huertas, stellvertretender EBA-Vorsitzender.

Frankfurt am Main – Die neu etablierte Europäische Bankenaufsicht will einheitliche Standards für die nationalen Regulierer in der Europäischen Union festlegen. Die European Banking Authority (EBA) in London, die zu Jahresbeginn aus dem Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (CEBS) hervorging, habe anders als das Vorgängergremium die Möglichkeit und Aufgabe, verbindliche Standards aufzustellen, die «in der gesamten EU Gesetzeskraft erlangen».

Dies sagte der stellvertretende EBA-Vorsitzende Thomas Huertas der «Börsen-Zeitung» (BöZ/Freitag). Mit der Erweiterung der Befugnisse will die EU dem Blatt zufolge offenbar einen Regulierungswettbewerb der europäischen Finanzplätze verhindern.

Aufsicht über einzelne Banken weiter nationale Angelegenheit

Die Aufsicht über die einzelnen Banken bleibe weiterhin den Mitgliedstaaten und ihren Regulierern überlassen, sagte Huertas. Bei multinationalen Instituten könne die EBA aber eine Vermittlerrolle übernehmen und in Ausnahmefällen auch Entscheidungen treffen. Für die Zukunft kann sich Huertas auch vorstellen, dass die EBA ein Zwischenschritt zu einem zentralen europäischen Regulierer ist: «Wenn die EU-Mitgliedstaaten bereit sind, mehr Kompetenzen an die Union abzugeben, dann wird am Ende des Weges auch eine gemeinsame europäische Banken- oder Finanzaufsichtsbehörde stehen.» Er halte die Strukturen der Bankenaufsicht in Europa allerdings für angemessen.

Zweiter europaweiter Banken-Stresstest
Die zu 60 Prozent von den EU-Staaten und zu 40 Prozent von der EU-Kommission finanzierte EBA kann ihre Belegschaft diesem Jahr um etwa 20 auf 45 Mitarbeiter aufstocken. Huertas zufolge reicht diese Kapazität aber nicht aus für die Aufgaben, die der Behörde bereits übertragen wurden. In den kommenden Monaten soll die EBA den zweiten europaweiten Banken-Stresstest organisieren. Sollten die Ergebnisse wie schon beim CEBS-Verfahren 2010 angezweifelt werden, könnte die Glaubwürdigkeit des neuen EU-Aufsichtssystems schnell Schaden nehmen. «Wir sind uns dieser Gefahr bewusst», sagte der EBA-Vize. (awp/mc/ps)

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