Finma-Chef plädiert für schärfere Grossbanken-Regulierung

Finma-Chef plädiert für schärfere Grossbanken-Regulierung

Finma-Direktor Mark Branson.

Zürich – Die «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung für Grossbanken in der Schweiz reicht aus Sicht des obersten Bankenaufsehers Mark Branson nicht aus. Noch bevor die neuen Regeln alle umgesetzt sind, strebt der Finma-Direktor bereits eine Verschärfung an. «Wir sind gut unterwegs, aber es gibt noch einiges zu tun», sagte Branson im Interview mit den Zeitungen «Der Bund» und «Tages-Anzeiger» vom Freitag. Obwohl die Sicherheit sich erhöht habe, seien noch nicht alle Probleme gelöst, selbst wenn alle Anforderungen aus dem heutigen Gesetz dereinst erfüllt seien. «Weitere Anpassungen sind nötig.»

Anpassungen sind laut Branson vor allem bei den Kapitalanforderungen notwendig. Einerseits hat er dabei die sogenannte «Leverage Ratio» im Blick, welche das Eigenkapital in Beziehung zu den ungewichteten Aktiven setzt. «Die Schweiz sollte punkto gewichteter und ungewichteter Kapitalanforderungen für die Grossbanken zu den in dieser Beziehung international führenden Ländern gehören. Gewisse Länder haben hier aufgeholt oder uns sogar überholt», sagte Branson. Andererseits hält er auch Massnahmen beim verlustabsorbierenden Kapital für nötig, mit dem die Stabilisierung einer Bank in Schieflage erleichtert werden soll. Auch dort brauche es Anforderungen, sagte Branson. «Wir sind uns alle einig, dass eine Quote für solche Instrumente kommen muss.»

Finma soll Abschreibungen anordnen können
Branson gibt zu bedenken, dass die speziellen Wandelanleihen, die etwa die Credit Suisse geschaffen habe, sich international nicht durchgesetzt hätten. Es stelle sich die Frage, ob die Schweiz auf etwas umschwenken solle, das internationalen Standards besser entspricht. «Gemeint sind Anleihen, die eine Klausel enthalten, dass die Finma im Abwicklungsfall eine Abschreibung anordnen kann.» Als systemrelevante Banken gelten in der Schweiz die UBS, CS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisenbank und Postfinance. Nachdem das Parlament im Nachgang der Finanzkrise die Gesetzgebung angepasst hat, müssen sie besondere Anforderungen erfüllen – einige davon allerdings erst in den nächsten Jahren. Die Finma entscheidet für jedes Institut, welche Anforderungen erforderlich sind.

Kundenidentifikation via Video wird kommen
Auch mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung innerhalb der Finanzbranche werden Anpassungen nötig. «Wir haben ein Projekt initiiert, um alle Regeln in unserem Zuständigkeitsbereich danach durchzugehen, ob sie sich mit der digitalen Welt vereinbaren lassen», so Branson weiter. Etwa die die Geldwäschereiverordnung sei so angepasst, dass die Authentifizierung von Kunden nun auch online möglich ist. Auch die Identifikation per Video werde kommen. Es gebe aber Bereiche der übergeordneten Regulierung, welche die Gründung neuer Unternehmen im Finanzbereich erschwerten. «Wir sollten in der Schweiz darüber nachdenken, die Regulierung für kleinere Unternehmen zu erleichtern, die kein klassisches Bankgeschäft betreiben wollen», forderte der Finma-Chef. Derzeit ist nach der Bankengesetzgebung eine Bank, wer von 20 oder mehr Kunden Geld entgegennimmt, und diese braucht dann eine mit vielen Auflagen verbundene Bankbewilligung. Eine weitere Frage ist laut Branson im Zusammenhang mit den Entwicklungen im Fintech-Bereich auch, wie mit dem Outsourcing verbundene Risiken am besten beaufsichtigt werden sollten. Die Auslagerung finde auch an Unternehmen im Ausland statt, und es müsse sichergestellt werden, dass die Stabilität der Banken und des Systems dadurch nicht gefährdet werde. (awp/mc/cs)

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