Finma: Kundenschutz für private Anleger verbessern

Finma: Kundenschutz für private Anleger verbessern

Finma-Direktor Patrick Raaflaub.

Zürich – Private Anlegerinnen und Anleger sollen besseren Schutz erhalten, wenn sie sich von ihrer Bank oder anderen Finanzdienstleistern beraten lassen. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat am Donnerstag ihre Vorschläge zu einem europakompatiblen Kundenschutz vorgestellt.

Kunden seien oft schlecht informiert über Finanzprodukte und würden ungenügend vor Risiken gewarnt, stellte die Finma nach der Finanzkrise fest. Prominentes Beispiel: Mit Papieren der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers verloren auch Schweizer Kunden Geld. Viele Anleger waren sich nicht bewusst, in welche Art Finanzvehikel sie ihr Geld steckten. Ohne Verschärfung drohe die Schweiz zu einem «Kundenschutz-Entwicklungsland» zu verkommen, sagte Finma-Direktor Patrick Raaflaub am Freitag in Bern. Wenn sich die Schweiz nicht an die strengere EU-Regulierung anpasse, drohe sie «zum Anziehungspunkt für dubiose Anbieter» zu werden. Die Behörde schlägt ein Paket mit 18 Massnahmen vor.

Klarheit zu Kosten, Chancen und Risiken

So fordert die Finma höhere Anforderungen für die Dokumentation von Finanzprodukten sowie neue Pflichten für Finanzdienstleister, wenn sie Kunden beraten oder ihnen Produkte anbieten. Grundsätzlich sollen die Kunden Transparenz erhalten, welche Chancen und Risiken mit einem Produkt verbunden sind und welche Kosten anfallen. Berater sollen etwa bei Privatanlegern zwingend abklären müssen, über welche Kenntnisse und Erfahrungen sie verfügen, welche Anlageziele sie verfolgen und wie ihre Vermögensverhältnisse aussehen. Halten die Berater ein Anlageinstrument im Lichte dieser Angaben für ungeeignet, müssen sie dies dem Kunden mitteilen.

Eine solche Angemessenheitsprüfung wäre für praktisch alle Instrumente ausser Bankkonten oder börsenkotierte Aktien nötig, wie Urs Zulauf, Leiter Strategische Grundlagen bei der Finma, sagte. Wolle ein Kunde trotzdem investieren, stehe ihm dies frei.

Zum geprüften Kundenberater
Zudem müssten Berater deutlich machen, wie viel ihre Dienste kosten. Bei Reisebüros sei dies heute selbstverständlich, nicht aber bei der Finanzberatung. Eine Offenlegung verlangt die Finma aber auch für Prämien, die Kundenberater erhalten, wenn sie ein bestimmtes Produkt verkaufen. Kundenberater sollen ausserdem eine Prüfung ablegen und sich ständig weiterbilden müssen. «Jeder Coiffeur muss heute eine Prüfung machen, Finanzberatung aber kann jeder machen», sagte Raaflaub.

Standardisierte «Beipackzettel»
Umfassendere Prospekte, die heute bei vielen Produkten nicht nötig sind, sollen in Zukunft auch bei Aktien obligatorisch werden. Bei komplizierten zusammengesetzten Produkten fordert die Finma eine kurze Beschreibung, die auf zwei bis drei Seiten zusätzlich über Risiken informiert. Die «Beipackzettel» sollen standardisiert und für durchschnittlich gebildete Anleger verständlich sein. Als weitere Neuerung möchte die Finma auch unabhängige Vermögensverwalter beaufsichtigen. Zwar ist unbekannt, für wie viele hunderte Verwalter die Finma neu zuständig wäre. Die Behörde geht aber von einem deutlichen Mehraufwand aus, der auch neue Stellen nötig machen würde.

Keine Protokollpflicht

Knackpunkt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und ihren Finanzdienstleistern ist oft, dass Anleger nicht beweisen können, dass sie falsch beraten wurden. Dort bleibe das Positionspapier vage, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz. Zwar fordert die Finma, dass Banken künftig dokumentieren müssen, wie es zu einem Anlageentscheid kommt und die Kunden auch Einsicht in diese Papiere nehmen dürfen – was heute nicht der Fall ist. Doch das gehe weniger weit als die Protokollpflicht, die in Deutschland gelte, schreibt die Konsumentenorganisation, welche die Massnahmen ansonsten als «griffig» lobt.

Finma gegen Selbstregulierung bei Produktdokumentation
Auf wenig Gegenliebe stösst das Papier dagegen bei den Banken und Versicherungen, deren Produkte mit Anlagecharakter auch betroffen wären. Die Finma gehe «über weite Strecken von unmündigen und unwissenden Kunden aus und verkennt ihre Eigenverantwortung», schreibt der Bankenverband. Bei der Produktdokumentation sei etwa eine Selbstregulierung zielführender. Das lehnt die Finma ab. Für den Schweizerischen Versicherungsverband zielen die Bemühungen der Finma ins Leere: Bei Versicherungen sei der Konsumentenschutz bereits gut ausgebaut.

Gesetz notwendig

Der Finma-Bericht, der nach einer Anhörung entstand, zeigt in groben Zügen auf, wohin die Reise gehen könnte. Für alle Vorschläge seien jedoch gesetzliche Anpassungen notwendig, sagte Raaflaub. Er favorisiert ein umfassendes Finanzdienstleistungsgesetz. An der Reihe ist laut Finma nun die Regierung, die den Kundenschutz auch mit weiteren Massnahmen – etwa zur besseren Durchsetzung der Kundenrechte vor Gericht – noch weiter verstärken könnte. (awp/mc/upd/ps)

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