Finma: Nach Übergangsfrist noch über 1000 Gesuche von Vermögenverwaltern hängig

Finma: Nach Übergangsfrist noch über 1000 Gesuche von Vermögenverwaltern hängig
(Foto: Finma)

Bern – Nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist Ende Dezember sind bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma noch über 1000 Gesuche von Vermögenverwaltern und Trustees hängig. Diese brauchen seit dem Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes am 1. Januar 2020 eine Finma-Bewilligung.

Ende Dezember 2022 ist nun die Übergangsfrist von drei Jahren für bestehende Vermögensverwalter und Trustees ausgelaufen, um die Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen und ein Bewilligungsgesuch zu stellen. Bis zum Jahresende 2022 sind bei der Finma 1699 Bewilligungsgesuche eingegangen, wie die Aufsichtsbehörde am Montag in einem Bericht bekannt gab.

Davon haben laut den Angaben 670 Institute eine Bewilligung erhalten. Über 1000 Gesuche seien noch pendent, hiess es: «Institute, die ihr Gesuch fristgerecht bei der Finma eingereicht haben, können ihre Geschäftstätigkeit fortführen, bis die Finma über die Bewilligung entschieden hat.»

Die Finanzaufsicht sei organisatorisch auf diese grössere Anzahl Gesuche vorbereitet. Trotzdem sei 2023 aufgrund der vielen pendenten Fälle mit einem längeren Bewilligungsprozess zu rechnen, schrieb die Finma. Die Bearbeitungsdauer sei stark von der Qualität und Komplexität des Gesuches abhängig.

Warnung vor Geschäften ohne Bewilligung
Vermögensverwaltern und Trustees, welche ihr Bewilligungsgesuch nicht fristgerecht eingereicht hätten und trotzdem auch im Jahr 2023 gewerbsmässig tätig seien, drohten neben aufsichtsrechtlichen Massnahmen auch strafrechtliche Konsequenzen. «Die Geldstrafen oder Bussen bei Strafverfahren können bis zu 250’000 Franken betragen», warnte die Finma.

Seit 2020 hat die Finma 307 Abklärungen wegen Verdachts auf unerlaubte Tätigkeit eröffnet. Ausserdem erstattete sie bis Ende Dezember 2022 insgesamt 27 Strafanzeigen wegen eines Verdachts auf eine unbewilligte Vermögensverwaltungs- oder Trusteetätigkeit.

Zudem setzte die Finma laut eigenen Angaben 153 Institute auf ihre Warnliste vor Instituten, die ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Finma nicht nachgekommen sind und über keine Bewilligung verfügen.

Viele kleine Institute reichen kein Gesuch ein
Neben den über 1000 pendenten Gesuchen gab es auch Institute, die kein Gesuch einreichten: Insgesamt hätten 1060 Institute der Finma mitgeteilt, dass sie kein Gesuch stellen würden, schrieben die Finanzmarktaufseher.

«Die meisten dieser Institute passen entweder ihr Geschäftsmodell an oder führen die Geschäftstätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeitsschwelle weiter. In solchen Fällen muss nicht nur die Bezeichnung der Dienstleistung, sondern das Geschäftsmodell tatsächlich angepasst werden», schrieb die Finma.

Weniger Vermögensverwalter
Das neue Bewilligungsverfahren hat bei den Vermögensverwaltern für Unruhe gesorgt. «Die Ungewissheit über die Anforderungen und Fristen des Genehmigungsverfahrens hat dazu geführt, dass viele Vermögensverwalter, die normalerweise eine Geschäftstätigkeit aufgenommen hätten, ihre Pläne zurückgestellt haben», schrieb der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV in einer Stellungnahme.

Da die Zahl der Pensionierungen auf gleich hohem Niveau von etwa 500 in den letzten drei Jahren blieb, schrumpfte die Zahl der Vermögensverwalter auf noch 1534, wie der Verband feststellte.

Dennoch sei die erste Bilanz des neuen Verfahrens positiv, schrieb der VSV: «Das durch das Gesetz eingeführte System hat gut funktioniert und die verschiedenen Akteure haben ihre Rolle perfekt gespielt.»

«Die Vermögensverwaltungsbranche befindet sich nicht in einer Krise, ganz im Gegenteil. Es geht ihr gut», schrieb der Verband. Die Zahl der Vermögensverwalter dürfte aufgrund zahlreicher Firmengründungen in den nächsten Monaten weiter ansteigen, insbesondere deshalb, weil die Zahl der rund 1000 hängigen Gesuche im Laufe der Zeit zurückgehen werde. (awp/mc/pg)

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