Holenweger-Prozess: Ausstand von Richter Popp gefordert

Holenweger-Prozess: Ausstand von Richter Popp gefordert

Muss sich wegen Geldwäscherei-Vorwurf vor Gericht verantworten: Oskar Holenweger.

Bellinzona – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Ausstandsbegehren gegen Bundesstrafrichter Peter Popp gestellt, der den für kommenden April geplanten Prozess gegen Oskar Holenweger leiten soll. Der Grund für die angebliche Befangenheit Popps ist nicht bekannt.

Das Bundesstrafgericht bestätigte am Montag einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Aus welchen Umständen die BA die angebliche Befangenheit von Popp ableitet, gab das Gericht nicht bekannt. Das Begehren wird von der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts behandelt werden, der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Anklage wegen Geldwäscherei
Die BA hat gegen Holenweger Anklage wegen qualifizierter Geldwäscherei und weiteren Delikten erhoben. Im Juni 2010 hatte Holenwegers Verteidiger den Beizug der Unterlagen zum Einsatz der Vertrauensperson «Ramos» und eines verdeckten Ermittlers gefordert. Nachdem die Bundeskriminalpolizei (BKP) anfänglich die Herausgabe der Dokumente verweigert hatte, stellte sie diese Ende Oktober unaufgefordert der I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zu. Diese verweigerte indessen die Weitergabe der Akten an die Strafkammer und schickte die Dokumente an die BKP zurück.

Prozess auf April anberaumt
Die Strafkammer verzichtete mit Entscheid von Anfang Februar darauf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Akten für den Prozess doch noch verfügbar zu machen. Sie war zum Schluss gekommen, dass die Unterlagen zwar als entscheidrelevant erscheinen würden, aber praktisch unerreichbar seien. Ein genauer Termin für die Hauptverhandlung wurde nicht festgelegt, allerdings wurde dafür ein Zeitfenster zwischen dem 7. und dem 21. April 2011 in Aussicht genommen. Ob der Prozess im April durchgeführt werden kann, wird davon abhängen, wie schnell über das Ausstandsbegehren entschieden werden wird. (awp/mc/ps)

Bundesanwaltschaft

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