Julius Bär beantragt Aufteilung der Dividenden-Ausschüttung 2019

Julius Bär beantragt Aufteilung der Dividenden-Ausschüttung 2019
Romeo Lacher, Verwaltungsratspräsident Julius Bär. (Foto: Julius Bär)

Zürich – Julius Bär folgt dem Beispiel der beiden Grossbanken UBS und CS und beantragt der Generalversammlung eine Aufteilung der Dividendenausschüttung. Die Generalversammlung selbst wird auf den 18. Mai verschoben.

Konkret schlägt der Verwaltungsrat laut Mitteilung vom Dienstag den Aktionären vor, den ursprünglich beantragten gesamten Dividendenbetrag für das Geschäftsjahr 2019 von 1,50 Franken pro Aktie hälftig zu teilen. Vorbehältlich der Annahme dieses Antrags an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 18. Mai 2020 erfolgt eine erste Ausschüttung von 0,75 Franken pro Aktie am 25. Mai 2020.

Diese wird bestehen aus einer Ausschüttung aus «gesetzlichen Kapitalreserven» von 0,375 Franken pro Aktie (ursprünglich vorgesehen 0,75 Fr.), ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer, und einer Dividende von 0,375 Franken pro Aktie (ursprünglich vorgesehen 0,75 Fr.), die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt.

Der Verwaltungsrat habe diese Entscheidung trotz einer im ersten Quartal 2020 erzielten «robusten finanziellen Performance» und einer «unverändert soliden Kapital- und Liquiditätsausstattung» getroffen, heisst es. «Das hätte uns problemlos ermöglicht, am ursprünglichen Dividendenantrag festzuhalten», wird Verwaltungsratspräsident Romeo Lacher in der Mitteilung zitiert.

Zweite aoGV im November
Sofern sich die Umstände nicht drastisch ändern, soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung, die spätestens Mitte November 2020 stattfinden werde, eine zweite Ausschüttung von 0,75 pro Aktie unterbreitet werden, heisst es.

Alle weiteren Traktanden, die der Verwaltungsrat an der ursprünglich für den 16. April 2020 vorgesehenen GV zur Beschlussfassung vorgeschlagen hat, werden den Aktionären am neuen Datum vom 18. Mai 2020 zur Abstimmung vorgelegt.

Mit der Aufteilung der Dividende kommt die Bank dem Ersuchen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma nach. Diese hatte den Banken wegen der Coronaviruskrise vor zwei Wochen gewisse Erleichterungen bezüglich der Kapitalvorgaben, der sogenannten «Leverage Ratio», gewährt. Das heisst, die Banken müssen vorübergehend ihre Bilanzen mit weniger Eigenmittel unterlegen, um die Eigenmittelanforderungen der Finma erfüllen zu können.

Quasi als Gegenleistung erwartete die Aufsicht von den Banken Bescheidenheit bei der Ausschüttung der Dividende. Diesem Ansinnen kamen vor Ostern die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse mit einer Halbierung der Ausschüttung nach. (awp/mc/ps)

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