Nidwaldner Kantonalbank nicht zur Transparenz verknurrt

Nidwaldner Kantonalbank nicht zur Transparenz verknurrt

Hauptsitz der Nidwaldner Kantonalbank in Stans.

Stans – Die Nidwaldner Kantonalbank wird nicht dazu verpflichtet, offenzulegen, wie viel sie der Geschäftsleitung sowie dem Bankrat an Löhnen und Vorsorgeleistungen zahlt. Dies hat der Landrat am Mittwoch entschieden.

Gefordert hatte die Offenlegungspflicht Martin Zimmermann (SVP). Er sagte, die NKB gehöre zu 80 Prozent den Nidwaldnern. Das Volk habe ein Anrecht auf Transparenz. Andere Kantonalbanken würden die Bezüge der Geschäftsleitung publizieren. Erich Amstutz (CVP) bezeichnete die geforderte Offenlegungspflicht als gefährlich und unsinnig. Bei einer Publikation der Gehälter würden diese erfahrungsgemäss steigen. Eine Offenlegung könne auch zu Neid und Missgunst führen.

«Bank müsse Mehrwert schaffen»
Eine Bank müsse Mehrwert schaffen, und dieser sei bei einer Offenlegung nicht zu sehen, sagten mehrere Vertreter von CVP und FDP. Heinz Risi (FDP) fragte sich, was die Bevölkerung mit der Information mache und wer aktiv werden müsse, wenn die Bezüge zu hoch seien.

Anderes Kaliber als Grossbanken
Josef Niederberger (CVP) mochte nicht glauben, dass die Bevölkerung wissen wolle, wer wieviel verdiene. Die NKB sei weder die UBS noch die CS. Der SVP gehe es nicht um Transparenz, sondern um Effekthascherei. Leo Amstutz (Grüne) sagte, Transparenz sei nicht «Gwunder». Er zeigte sich überzeugt, dass wenn die Höhe der Gehälter begründet werde, diese auch akzeptiert würden. Es sei nicht die Offenlegung, sondern die Gier, die zu höheren Gehältern führe, sagte Amstutz.

Staatsgarantie
Die NKB habe eine Staatsgarantie, führte Michèle Blöchliger (SVP) zu Gunsten einer Offenlegung an. Thomas Wallimann (Grüne) sagte, nur eine Gesetzesbestimmung könne die Topmanager daran erinnern, dass sie eine öffentliche Funktion inne hätten. Finanzdirektor Hugo Kayser hielt eine Verankerung der Offenlegungspflicht im Gesetz für unnötig. Die Aufsichtskommission des Parlamentes habe bereits heute das Recht, bei der NKB entsprechende Informationen einzuholen.

Freiwillig eine gewisse Transparenz geübt
Darauf hingewiesen wurde im Parlament, dass die NKB beim Bankrat bereits freiwillig eine gewisse Transparenz übe. Der Landrat lehnte den Antrag der SVP schliesslich in geheimer Abstimmung mit 25 zu 32 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung passierte das sonst unbestrittene revidierte Kantonalbankgesetz in zweiter Lesung mit 56 zu 0 Stimmen. (awp/mc/gh)

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