OBT: Verrechnungspreise – national und international zu beachten

OBT: Verrechnungspreise – national und international zu beachten
(Foto: OBT)

St. Gallen – Die grenzüberschreitenden oder interkantonalen Verrechnungen bestimmen wesentlich die Steuerallokation zwischen den entsprechenden Staaten respektive Kantonen und können prägenden Einfluss auf die Steuerquote der Unternehmensgruppen haben. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Systematik und die Höhe der Verrechnungspreise von zentraler Bedeutung für die Unternehmen.

Entsprechend hoch ist auch das Interesse der Staaten, intensive Überprüfungen zum Thema durchzuführen, entsprechende Verrechnungspreisdokumentationen anzufordern und sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Über die letzten Jahre hinweg wurden dabei auch zahlreiche Verschärfungen der regulatorischen Rahmenbedingungen (u.a. auch durch die «Base Erosion and Profit Shifting»-Massnahmen der OECD) zum Thema Verrechnungspreise im In- und Ausland eingeführt, die es zu beachten gilt.

Gesetzliche Grundlage
Aus steuerlicher Optik müssen Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz («dealing at arm’s length») entsprechen, was bedeutet, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen denselben Bedingungen folgen sollten, die auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart würden.

Bis dato hat der Schweizer Gesetzgeber keine speziellen Gesetze zu Verrechnungspreisen erlassen. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), der alle kantonalen Steuerverwaltungen angehören, hat im Jahr 2024 ein Grundlagenpapier über Verrechnungspreise erstellt und veröffentlicht.

Wie bis anhin in der Praxis angewendet, bezieht sich das Grundlagenpapier mehrheitlich auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen.

Erfahrungen in der Praxis
Insbesondere schweizerische «kleinere» multinationale Unternehmen oder «multikantonale» Unternehmen haben den Verrechnungspreisen häufig keine allzu grosse Bedeutung geschenkt. Man orientierte sich häufig an den Regelungen der ausländischen, nahestehenden Gesellschaften.

Für international agierende Unternehmensgruppen bedeutet das, die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im In- und Ausland entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Anfertigung entsprechender Verrechnungspreisdokumentationen, die Etablierung eines konsistenten Vertragswerkes und die Schaffung prozessualer Voraussetzungen inklusive der Zuordnung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe für die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben: ein dynamischer Prozess, der gleichermassen für die Veränderungen von Wertschöpfungsketten und die Verlagerungen einzelner Aktivitäten oder immaterieller Werte gilt.

Mit dem Grundlagenpapier seitens der SSK wird verdeutlicht, dass die Verrechnungspreise in der Schweiz mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.

Verschärfte Regularien im Bereich Verrechnungspreise
Verschärfte Regulationen gelten nicht nur in der Schweiz, sondern insbesondere auch international. Neben der Reduktion von Risiken sollten vor allem auch konsequent alle sich bietenden Chancen ergriffen werden, die sich im Umfeld von verschärften regulatorischen Vorgaben, u.a. durch die Umsetzung der BEPS-Massnahmen, durch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten bieten. So generiert die Gestaltung der Verrechnungspreissystematik sowohl steuerliche Vorteile für Unternehmensgruppen als meist auch erhebliche Verbesserungen der operativen Unternehmensabläufe.

Fazit

In der Schweiz empfiehlt sich weiterhin nebst der Verrechnungspreisdokumentation die gleichzeitige Einreichung von Verrechnungspreis-Rulings bei den kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Gewinn- und die Verrechnungssteuer.

Weiter kann gesagt werden, dass das aktuelle Papier über Verrechnungspreise die wachsende Aufmerksamkeit der Schweizer Steuerbehörden für Verrechnungspreisfragen bestätigt. Es bekräftigt zudem die Anwendung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien als Auslegungshilfe. (OBT/mc/ps)

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