Potentatengelder: SwissBanking sieht sich in Vorreiterrolle

Potentatengelder: SwissBanking sieht sich in Vorreiterrolle

Claude-Alain Margelisch, CEO SwissBanking.

Bern – Nach dem Sturz verschiedener Regierungen in Nordafrika ist das Thema Potentatengeldern und Finanzplatz Schweiz wieder in die Schlagzeilen geraten. Die rasche Blockierung der Vermögenswerte beispielsweise der Familien von Ben Ali und Hosni Mubarak habe aber gezeigt, dass die Schweiz im Umgang mit solchen Geldern über ein international vorbildliches Dispositiv verfüge.

Dies sagte Claude-Alain Margelisch, CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung (SwissBanking), anlässlich einer Medienveranstaltung am Dienstag in Bern.

Verbesserungspotenzial

Die Schweiz spiele in der Bekämpfung von Potentatengeldern international gar eine Vorreiterrolle. Allerdings gibt es gemäss Margelisch auch noch Verbesserungspotenzial. So solle beispielsweise das Notrecht, mit dem Potetatengelder derzeit blockiert werden können, durch die Einführung eines Gesetzes abgelöst werden. Die Weltbank schätze, dass jährlich allein in Entwicklungsländern zwischen 20 und 40 Mrd USD an öffentlichen Geldern veruntreut würden, sagte Valentin Zellweger, Direktor für Völkerrecht beim EDA, an der Veranstaltung von SwissBanking. Verantwortlich für die Zweckentfremdung seien in erster Linie die sogenannten PEP’s oder Politisch Exponierten Personen dieser Länder. Als Helfershelfer der PEP’s im Verstecken ihrer unrechtmässig erworbenen Gelder würden in Filmen oder Büchern gerne immer wieder der Schweizer Bankiers erwähnt.

«Schweiz hat rasch reagiert»
Doch dieses Image stimme spätestens seit den achtziger Jahren nicht mehr, als die Schweiz die Vermögenswerte der Familie Marcos blockierte und deren Gelder schliesslich 2003 an die Philippinen zurückerstattet, führte Zellweger weiter aus. Seit 25 Jahren gehe der Bundesrat die Problematik des Potentatengelder gezielt an. Auch bei den aktuellen Ereignissen in Nordafrika habe die Schweiz rasch reagiert. Die Schweizer Regierung habe gleich, nach dem die EU Sanktionen gegen Tunesien und Ägypten verkündet habe, die Gelder der regierenden Familien vorsorglich blockiert. Die neuen Regierungen können nun Rechtshilfegesuche einreichen, was von Schweizer Experten unterstützt werde, so Zellweger weiter. Unterstützung sei deshalb nötig, weil solche Länder oft völlig unerfahren darin seien, gegen eigene Regierungsmitglieder Verfahren anzustrengen.

Herausforderung für Bankenbranche
Die Bekämpfung von Potentatengelder stellt die heimische Bankenbranche aber vor grosse Herausforderungen. So gibt es beispielsweise keine einheitliche internationale Definition für einen PEP. Zudem sei es nicht einfach in Erfahrung zu bringen, wer alles zur Familie oder zum Dunstkreis eines Potentaten gehöre, deren Vermögenswerte ebenfalls bei der Bekämpfung von Korruption blockiert werden müssten, führte Daniel Thelesklaf, Executive Director des International Centres for Asset Recovery. Die Banken müssten einen riesigen Aufwand in der Überwachung der Kundebeziehungen mit PEP’s betreiben, ergänzte Pierre Grumbacher, Leiter Financial Intelligence Unit, Compliance Wealth Management and Swiss Bank der UBS. Dabei würden sich viele Fragen auftun. Beispielsweise sei nicht klar, wie legal erworbene Vermögenswerte behandelt werden, falls ein Bürger durch die Annahme eines politischen Amtes zu einem PEP werde.

Finanzplatz braucht keine Potentatengelder
Generell würden Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen in jedem Fall als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko eingestuft und entsprechend behandelt. Alljährlich entscheide die oberste Geschäftsleitung darüber, ob die Beziehungen zu solch einem Kunden weitergeführt werde oder nicht, ergänzte Grumbacher. Der Aufwand, der in der Schweiz diesbezüglich betrieben werde sei inzwischen so gross geworden, dass er für Potentaten, die ihr Vermögen verstecken wollten, abschreckend wirke, sagte Thelesklaf. «Als Potentat würde ich mein Geld nicht mehr in die Schweiz bringen.» Der Schweizer Finanzplatz wolle und brauche solche Gelder auch nicht, ergänzte Margelisch. Allerdings gibt es gemäss Margelisch auch noch Verbesserungspotenzial. Wünschensweert wäre beispielsweise im Anwendungsfall eine klare Umschreibung von Personen und Vermögen, klare und für Kunden nachvollziehbare Angaben über den Rechtsweg und die Ablösung des Notrechts durch die Einführung einer Gesetzesgrundlage. (awp/mc/ps)

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